Bett vom Müll mitgenommen: Streit um Kündigung
Mannheim. Ist ein Mitarbeiter, der bei einer Abfallentsorgungsfirma einen Gegenstand aus dem Müll mitnimmt ein Dieb? Diese Frage prüft das Arbeitsgericht Mannheim seit Mittwoch nach der Kündigung eines 29-Jährigen im Dezember 2008. Der Vater zweier Töchter im Alter von eineinhalb und fünf Jahren wehrt sich gegen die fristlose Kündigung.
"Ich möchte nicht als Dieb dastehen", betonte Mehmet Güler. Ihm sei nicht bewusst gewesen, dass er sich an dem Eigentum seines Arbeitgebers vergreife, als er ein Reisekinderbett aus dem Müll mit nach Hause genommen habe. Die zuständige 15. Kammer wollte ihr Urteil an diesem Donnerstag (14.00) verkünden (Az.: 15 Ca 278/08)
"Auf den ersten Blick sieht der Fall relativ einfach aus", meinte die Vorsitzende Richterin Sima Maali-Faggin zum Auftakt der Verhandlung. Auf den zweiten Blick berge er jedoch zahlreiche Probleme. Angesichts der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte in den vergangenen 30 Jahren gibt es laut Maali-Faggin kaum Zweifel:
Es handelt sich um einen Diebstahl. Schließlich sei die Entsorgungsfirma von Unternehmen beauftragt worden, deren Müll zu entsorgen. Damit sei der Abfall Eigentum des Arbeitgebers. "Aber es mag ein Sonderfall sein", räumte die Richterin ein. Möglicherweise sei eine fristlose Kündigung eine zu harte Reaktion.
Die Juristin räumte ein, dass es spätestens seit einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts in Berlin eine Diskussion unter Arbeitsrichtern gebe. Die Berliner Richter hatten im vergangenen Februar die fristlose Kündigung einer Kassiererin wegen Diebstahls von zwei Pfandbons im Wert von 1,30 Euro bestätigt. "Möglicherweise müssen wir da etwas umdenken", meinte Maali-Faggin.