Chefarzt Pier: Ich wollte nur helfen
Wegberger Klinik-Skandal: Staatsanwalt fordert zwei Jahre Haft auf Bewährung.
Mönchengladbach. Im Prozess um den Wegberger Klinik-Skandal hat die Staatsanwaltschaft am Donnerstag für den ehemaligen Klinik-Besitzer und Chefarzt Dr. Arnold Pier eine Haftstrafe von zwei Jahren gefordert, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollen. Im Fall der im März 2006 gestorbenen Patientin Margarete W. (80) habe sich Pier der Körperverletzung mit Todesfolge in einem minder schweren Fall sowie der dreifachen gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht, erklärte Staatsanwalt Volker Bräler in seinem detaillierten Plädoyer.
Die später verstobene Patientin sei nur unzureichend und nicht korrekt über die bevorstehende Operation informiert worden. Insbesondere habe Pier nicht darüber aufgeklärt, dass die Operation nicht dringlich sei und dass er bei auftretenden Komplikationen Wunden mit Zitronensaft behandeln werde.
Ein Gutachter hatte an einem der vergangenen Prozesstage den Einsatz von Zitronensaft als gesundheitsgefährdend kritisiert. "Wir würden das nicht am Patienten ausprobieren wollen. Das ist wie Salzsäure. Das hat den Charakter des Experiments am Menschen", hatte Professor Sebastian Lemmen vom Aachener Uni-Klinikum ausgesagt. Für zwei weitere mitangeklagte Ärzte beantragte Staatsanwalt Bräler Freisprüche - schuldhafte Handlungen seien den beiden nicht nachzuweisen.
Die Verteidiger Piers forderten Freispruch: Der Einsatz von Zitronensaft sei "spontan" und "als letztes Mittel" erfolgt, als die Patientin eine Sepsis (Blutvergiftung) erlitt. Eine Einwilligung habe daher nicht erfolgen können. Darüber hinaus resultiere der Tod der Patientin nicht aus einer Handlung, die Pier zuzurechnen sei, sondern aus einem "schicksalhaften Verlauf".
Zuvor hatte Pier in einer persönlichen Erklärung mit tränenerstickter Stimme berichtet, das Verfahren stelle für ihn eine "ungeheuere seelische Belastung" dar. So habe er die Geburt seiner Tochter aus zweiter Ehe nicht miterleben können "weil ich da in U-Haft war". Auch seine wirtschaftliche Existenz sei zerstört. Das Wegberger Klinikum habe er für 26000 Euro verkauft. Ein schuldhaftes Handeln könne er bei sich nicht erkennen: "Mein Bemühen war stehts darauf gerichtet, den Patienten zu helfen."
Das Urteil im Fall der verstorbenen Patientin Margarete W.will das Gericht am Freitag verkünden. Die weiteren Tatvorwürfe gegen Pier werden dann in einem neuen Prozess aufgearbeitet. Das neue Verfahren wurde notwendig, weil ein Schöffe schwer erkrankt ist und am Prozess nicht mehr teilnehmen kann (wir berichteten). Insgesamt wird Pier der Tod von sieben Patienten vorgeworfen sowie eine Vielzahl von Körperverletzungen.