2G-Plus in Restaurants und Co. Darauf haben sich Bund und Länder beim Corona-Gipfel geeinigt

Update | Berlin · Bund und Länder haben sich auf neue Corona-Regeln für Deutschland geeinigt. Hier finden Sie einen Überblick über die kommenden Maßnahmen.

Hendrik Wüst (CDU, r), Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen und Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK), nimmt in der Landesvertretung von Nordrhein-Westfalen in Berlin an der Videokonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder teil.

Foto: dpa/Bernd von Jutrczenka
  • 2G PLUS IN DER GASTRONOMIE: Der Zugang zur Gastronomie bleibt weiterhin auf Geimpfte und Genesene beschränkt (2G). Zusätzlich soll für den Besuch von Restaurants, Kneipen und anderen Gastronomiebetrieben entweder ein tagesaktueller Test oder der Nachweis einer Auffrischungsimpfung (Booster-Impfung) erforderlich sein. Der Booster-Nachweis soll demnach ab dem Tag der Auffrischungsimpfung gültig sein. Diese erweiterte 2G-plus-Regelung soll bundesweit gelten und kurzfristig unabhängig von der Sieben-Tage-Inzidenz in Kraft treten. In einer Reihe von Bundesländern gilt dies bereits.
  • 2G: Für Kultur- und Freizeiteinrichtungen und weite Teile des Einzelhandels bleibt es bei der 2G-Regel: Man muss also eine Impfung oder die Genesung von einer Covid-19-Erkrankung nachweisen. Ausnahmen gelten etwa für Personen, die nicht geimpft werden können.
  • KÜRZERE QUARANTÄNEZEITEN: Für Corona-Infizierte und Kontaktpersonen soll es künftig einfachere Isolations- und Quarantäneregeln geben. Demnach werden Kontaktpersonen künftig von der Quarantäne befreit, wenn sie eine Auffrischungsimpfung haben, also geboostert sind. Die neue Ausnahme von der Quarantäne gilt auch für frisch doppelt Geimpfte und frisch Genesene - für Kontaktpersonen also, deren Erkrankung oder Impfung weniger als drei Monate zurückliegt. Für alle Übrigen sollen Isolation oder Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen enden, wenn sie sich nicht vorher „freitesten“ lassen. Das geht allgemein nach sieben Tagen, wenn entweder ein negativer PCR- oder Antigen-Schnelltest vorgezeigt werden kann. Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in den Angeboten der Kinderbetreuung kann die Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen durch einen PCR- oder Antigenschnelltest beendet werden. Ab wann die neuen Regeln genau gelten sollen, ist noch unklar.
  • IMPFUNGEN: Bund und Länder rufen die Menschen im Land weiterhin zu Impfungen und vor allem auch zu Auffrischungsimpfungen gegen das Coronavirus auf. Allen Bürgerinnen und Bürgern, die eine Erst- und Zweitimpfung erhalten haben, sollen laut Beschluss „zeitnah“ die Möglichkeit bekommen, sich boostern zu lassen. Die Booster-Impfung vermittele „den besten Immunschutz gegen die Omikron-Variante“, heißt es dazu. Bis Ende Januar sollen weitere 30 Millionen Corona-Impfungen verabreicht sein. Diejenigen, die sich bisher nicht zu einer Impfung entschließen konnten, will die Politik noch einmal gezielt ansprechen.
  • FFP2-MASKEN: Bund und Länder rufen die Bevölkerung dazu auf, in geschlossenen Räumen und beim Zusammentreffen mit anderen Personen FFP2-Masken zu tragen. Sie seien „besonders wirksam dabei, Ansteckungen zu verhindern“, heißt es dazu im Beschlusspapier. Beim Einkaufen und bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln wird das Tragen von FFP2-Masken dringend empfohlen.
  • IMPFPFLICHT: Bund und Länder halten eine allgemeine Impfpflicht weiterhin für nötig, um eine hohe Impfquote zu erreichen. „Die Länder gehen davon aus, dass dazu bald ein Zeitplan für die entsprechende Gesetzgebung vorliegen wird“, heißt es dazu im Beschlusspapier.
  • KRITISCHE INFRASTRUKTUREN: Viele Bereiche der kritischen Infrastruktur hätten sich auf „einen massiven Personalausfall vorbereitet“ und „ihre Pläne entsprechend angepasst“, heißt es im Beschlusspapier. Bund und Länder gehen davon aus, dass „pandemiebedingte Vorkehrungen im Bereich der Arbeitszeiten“ erforderlich sein werden. Dazu sollen Ausnahmen im Arbeitszeitgesetz genutzt werden können.
  • HOMEOFFICE: Bund und Länder rufen Beschäftigte und Arbeitgeber dazu auf, die Möglichkeiten, von zu Hause aus zu arbeiten, in den kommenden Wochen „verstärkt zu nutzen“.
  • PRIVATE TREFFEN: Die Bevölkerung ist weiterhin dazu angehalten, die privaten Kontakte deutlich zu reduzieren. Die aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen.
  • BARS UND KNEIPEN: Hier wollen die Länder besonders auf die Einhaltung der Regeln achten, weil dort „aufgrund des direkten Kontakts, geringen Abstandes und nicht durchgehend getragener Masken das Risiko einer Ansteckung besonders hoch ist“, wie es im Papier heißt.
  • CLUBS UND DISKOTHEKEN:Clubs und Diskotheken in Innenräumen bleiben bis auf Weiteres geschlossen, Tanzveranstaltungen weiterhin verboten.
(dpa)