Dachau. Er war jung und konnte das Geld gebrauchen. Horst Lettenmayer stand vor 40 Jahren vor der Kamera - für einen, wie er dachte, ARD-internen Pilotfilm einer geplanten Krimiserie.
"Eine einmalige Sache", glaubte er. Was er damals nicht wusste: Dass seine Beine und besonders seine Augen einmal sehr berühmt werden sollten - zusammen mit dem Fadenkreuz bilden sie seit 1970 den Vorspann für die Krimireihe "Tatort", die kürzlich Jubiläum feierte.
400 Mark gab es für seinen Kurzauftritt, ein Vertrag existiert nicht. Angesichts des laufenden Prozesses einer Grafikerin wegen des Vorspanns denkt jetzt auch Lettenmayer wieder über eine Klage nach.
"Ich war 28 Jahre alt. Und als junger Schauspieler lässt man sich manchmal über den Tisch ziehen", sagt der 69-Jährige. Vor zwei Jahren, zur 700. Tatort-Folge, hatte er noch gesagt, er werde nicht den Rechtsweg beschreiten. Mittlerweile hat er es sich anders überlegt. Dabei gehe es ihm nicht um die Tantiemen.
"Es ist aus Prinzip", erklärt Lettenmayer. "Warum haben Musiker oder Künstler ein Recht an ihrem geistigen Erbe, die Schauspieler aber nicht?" Die Gema zum Beispiel sei ein guter Verein. Aber durch sie würden nur Künstler oder Musiker vertreten, nicht aber Schauspieler. Sollte das Gericht ihm Recht geben, will er damit einen Präzedenzfall schaffen.
Anfang der 1970er Jahre scheiterte Lettenmayer bereits einmal erstinstanzlich mit einer Klage. Nun hat ihm das Verfahren der Vorspann-Grafikerin Kristina Böttrich-Merdjanowa in München neuen Mut gemacht.
Sie hatte im März vom Landgericht München Recht bekommen - ihr Name müsse künftig als Urheberin des Vorspanns genannt werden. Böttrich-Merdjanowas Ziel war eine Nachvergütung - damals hatte sie eine einmalige Bezahlung von 2.500 Mark erhalten.
Allerdings ist das Urteil nicht rechtskräftig geworden, die ARD-Sender Bayerischer Rundfunk (BR) und Westdeutscher Rundfunk (WDR) gingen in Berufung. Das Verfahren läuft noch, die Entscheidung des Oberlandesgerichts soll am 13. Januar 2011 fallen.
"Sollte die Klage von Frau Böttrich-Merdjanowa nicht generell abgewiesen werden, werden wir dem Streit beitreten", kündigt Lettenmayer an. Er habe diesmal einen besseren Anwalt als in den 1970er Jahren: Diese Angelegenheit müsse grundsätzlich entschieden werden, um dann als Standard für ähnliche Fälle herangezogen werden zu können. "Es geht ums Prinzip. Warum bekommt der am Vorspann beteiligte Musiker Klaus Doldinger Tantiemen, der abgebildete Schauspieler aber nicht?"