Presseverlage sollen gestärkt werden EU einigt sich auf Urheberrechts-Reform
Straßburg · Monatelang wurde heftig um die Erneuerung des EU-Urheberrechts gestritten. Lobbyisten schlugen Alarm, manch einer warnte vor dem Ende des Internets in seiner heutigen Form. Nun haben sich die Beteiligten geeinigt.
Presseverlage in der EU sollen künftig gegenüber Nachrichten-Suchmaschinen wie Google News deutlich gestärkt werden. Unterhändler der EU-Staaten und des Europaparlaments einigten sich am Mittwoch in Straßburg vorläufig auf eine Reform des EU-Urheberrechts inklusive Leistungsschutzrecht, wie der Verhandlungsführer des Parlaments, Axel Voss (CDU), der Deutschen Presse-Agentur sagte. Die Portale sollen für das Anzeigen von Artikel-Ausschnitten in ihren Suchergebnissen künftig Geld an die Verlage zahlen.
Reform könnte noch scheitern
Die Einigung vom Mittwoch muss in den kommenden Wochen allerdings noch vom Parlament und den Staaten der Europäischen Union bestätigt werden. Weil die Debatte so aufgeladen ist, könnte die Reform hier noch scheitern. Stimmen beide Seiten zu, haben die EU-Länder zwei Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzuwandeln.
Die Copyright-Reform war 2016 vom damaligen EU-Digital-Kommissar Günther Oettinger vorgeschlagen worden und soll das Urheberrecht ans digitale Zeitalter anpassen. Monatelang gab es heftige Diskussionen.
Neben der Einführung des Leistungsschutzrechts nimmt die Einigung vom Mittwoch in Artikel 13 auch Plattformen wie YouTube stärker in die Pflicht. Sie müssen künftig alles ihnen Mögliche tun, um Urheberrechtsverletzungen auf ihren Seiten zu verhindern. Geschützte Werke müssten demnach lizenziert werden, bevor sie auf den Plattformen landen - oder dürften nicht hochgeladen werden. Kritiker warnen, dass die Plattformen dadurch gezwungen seien, Uploadfilter einzuführen.
Das sagen die Kritiker
Dabei handelt es sich um eine Software, mit der Internet-Plattformen schon beim Hochladen überprüfen können, ob Bilder, Videos oder Musik urheberrechtlich geschützt sind. Gegner bemängeln, Upload-Filter seien fehleranfällig und könnten - als Beifang - auch Inhalte wie Parodien oder Zitate blocken, die eigentlich legal sind. Dies sei letztlich Zensur. Unternehmen, die jünger als drei Jahre sind, einen Jahresumsatz von weniger als zehn Millionen Euro haben und unter fünf Millionen Nutzer im Monat, sollen von Artikel 13 ausgenommen werden.
Umstritten war auch das Leistungsschutzrecht. Befürworter argumentierten, dass Plattformen wie Google News derzeit gar kein Geld an die Verlage zahlen, obwohl sie große Mengen ihrer Nachrichten nutzten. Vor allem kleine Verlage und Nachrichtenseiten äußerten jedoch Bedenken, weil sie auf die Reichweite angewiesen sind.
Die Einigung sieht nun vor, dass die Nachrichten-Suchmaschinen weiterhin Hyperlinks, einzelne Worte und kurze Textausschnitte anzeigen dürfen. Das Veröffentlichen von Überschriften oder ganzen Sätzen ist verboten.
Gema begrüßt die Einigung
Die Verwertungsgesellschaft Gema begrüßt die Einigung zur Reform des EU-Urheberrechts. „Dank der Richtlinie müssen Online-Plattformen Urheber für die Nutzung ihrer Werke endlich fair bezahlen. Das ist seit Jahren überfällig“, sagte der Vorstandsvorsitzende Harald Heker laut Mitteilung vom Mittwochabend.
Die neuen Regeln nähmen Online-Plattformen stärker in die Verantwortung und festigten zugleich die Position der Kreativschaffenden sowie der Internetnutzer, erklärte Heker. „Für die Musikurheber wäre dies ein wichtiger Schritt, für den sich die Gema seit Langem einsetzt. Nun ist das Europäische Parlament gefragt, grünes Licht für ein modernes Urheberrecht zu geben.“ Die Gema vertritt 72 000 Musikurheber.