Dabei war das Anliegen für ihre Beschwerde eher eine Nichtigkeit. Die Autofahrerin hatte beim Einparken einen anderen Wagen touchiert, sich mit dem Fahrzeugbesitzer aber bereits geeinigt.
Jedoch fand sie seine Nachfrage, ob sie Alkohol getrunken habe, so unverschämt, dass sie sich über den „Lügner“ bei der Polizei beschweren wollte. Auf der Wache fielen den Beamten aber die wässerigen Augen der 59-Jährigen sowie Alkoholgeruch auf. Ein Alkoholtest ergab 1,4 Promille. Der Führerschein wurde der 59-Jährigen umgehend abgenommen und von ihrer Beschwerde über den „Lügner“ war keine Rede mehr.