Sexualverbrechen Ex-Filmproduzent Harvey Weinstein zu 23 Jahren Haft verurteilt

New York · Erst mächtiger Hollywood-Produzent - jetzt verurteilter Sexualstraftäter. Vor rund zwei Wochen befand eine Jury in New York Harvey Weinstein für schuldig. Jetzt hat ein Richter entschieden, wie lange der Ex-Mogul ins Gefängnis muss.

Harvey Weinstein

Foto: dpa/Mark Lennihan

Der frühere Hollywood-Produzent Harvey Weinstein (67) ist wegen Sexualverbrechen zu 23 Jahren Haft verurteilt worden. Richter James Burke verkündete das Strafmaß am Mittwoch an einem Gericht in New York, rund zwei Wochen nachdem eine Jury Weinstein wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung schuldig gesprochen hatte. Die Höchststrafe wären 29 Jahre Haft gewesen. Weinstein erschien zur Verkündung des Strafmaßes in einem Rollstuhl vor Gericht.

Die Staatsanwaltschaft hatte im Vorfeld noch einmal ausdrücklich eine harte Strafe gefordert. Weinstein habe jahrzehntelang Frauen missbraucht und zeige bislang keine Reue. Die Verteidigung hatte eine milde Strafe gefordert - und hatte zudem bereits angekündigt, in Revision gehen zu wollen.

Eine Jury hatte Weinstein Ende Februar wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung für schuldig befunden. Nicht schuldig sei er aber in den beiden schwersten Anklagepunkten des „raubtierhaften sexuellen Angriffs“ sowie eines noch schwereren Vorwurfs bezüglich Vergewaltigung. In dem aufsehenerregenden Prozess ging es vor allem um zwei Vorwürfe: Weinstein soll 2006 die Produktionsassistentin Mimi Haleyi zum Oralsex gezwungen und die heutige Friseurin Jessica Mann 2013 vergewaltigt haben.

Nach dem Schuldspruch war der gesundheitlich angeschlagene Weinstein zunächst in ein Krankenhaus gekommen und dann in das Gefängnis Rikers Island in der Millionenmetropole New York. Nun soll er in einem Gefängnis im Bundesstaat New York untergebracht werden.

Mehr als 80 Frauen werfen Weinstein sexuelle Übergriffe vor. Die Anschuldigungen gegen den Produzenten - im Herbst 2017 von der „New York Times“ und dem Magazin „New Yorker“ veröffentlicht - waren der Anfang der MeToo-Bewegung. Überall auf der Welt erkannten viele Frauen und auch einige Männer ihre eigenen Geschichten in denen der mutmaßlichen Weinstein-Opfer wieder - sie begannen, diese Geschichten unter dem Schlagwort „Me too“ („Ich auch“) zu sammeln. Die MeToo-Bewegung hatte das Urteil gegen Weinstein als Meilenstein gefeiert - aber auch kritisiert, dass er nicht in allen Anklagepunkten für schuldig befunden wurde.

Die juristischen Kämpfe sind für den Ex-Produzenten auch nach dem Verfahren in New York nicht zu Ende. In Los Angeles wurde er ebenfalls wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung angeklagt. Auch dort könnte es zum Prozess kommen. Davon abgesehen verhandeln seine Anwälte weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit mit zivilen Klägerinnen um Entschädigungen.

(dpa)