Sterbehilfe für Minderjährige: Kritik aus dem Vatikan

Brüssel/Rom (dpa) - Der erste Fall von Sterbehilfe für Minderjährige in Belgien hat heftigen Protest aus dem Vatikan hervorgerufen. Das belgische Sterbehilfe-Gesetz nehme Kindern das Recht auf Leben, kritisierte Kardinal Elio Sgreccia laut Radio Vatikan.

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Am Samstag war bekanntgeworden, dass ein minderjähriger Mensch in Belgien mit medizinischer Hilfe gestorben war.

Damit hätten Ärzte erstmals die gesetzlich erlaubte Sterbehilfe für Minderjährige angewandt, bestätigte der Vorsitzende der staatlichen Sterbehilfe-Kommission, Professor Wim Distelmans. Er sei innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von dem Fall unterrichtet worden. Der Patient oder die Patientin war den Angaben zufolge todkrank. Details wurden nicht genannt.

„Diese Entscheidung wendet sich nicht nur gegen die Empfindungen aller Religionen, die sämtlich ihre Stimme in Belgien erhoben haben, sondern auch gegen den menschlichen Instinkt, denn vor allem verletzlichen Minderjährigen muss mit Medikamenten und mit moralischem, psychologischem und spirituellem Beistand geholfen werden“, sagte Kardinal Sgreccia.

„Die Tötung auf Verlangen von Kindern hat nichts mit würdigem Sterben zu tun“, kritisierte auch der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, das Vorgehen. „Damit verlässt der Beneluxstaat die menschenrechtlichen Standards der EU. Aber die europäischen Institutionen schweigen.“

In Belgien ist seit 2002 ein Sterbehilfe-Gesetz in Kraft, das als besonders liberal gilt. Es erlaubt Ärzten die Tötung auf Verlangen von erwachsenen, unheilbar kranken Patienten, sofern Mediziner ihnen unerträgliche Leiden bescheinigen. Anfang 2014 dehnte das Parlament die Sterbehilfe auf Minderjährige aus, wenn die Eltern zustimmen.

„Glücklicherweise gibt es nur wenige Kinder, auf die das zutrifft, aber das bedeutet nicht, dass wir ihnen das Recht auf einen würdevollen Tod verwehren sollten“, sagte Distelmans der Zeitung „Het Nieuwsblad“, die als erste über den Fall berichtet hatte. Der flämische Sender VRT meldete ergänzend, es gehe in dem Fall eher um einen Teenager als um ein Kind.

Aktive Sterbehilfe ist in den meisten Ländern verboten. In der Europäischen Union erlauben nur die Niederlande, Luxemburg und Belgien ausdrücklich die Tötung auf Verlangen. Die passive Sterbehilfe, der Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen, ist in vielen Ländern erlaubt oder wird geduldet - auch in Deutschland.