Erlaubt ist das aber nicht!
„Laut Straßenverkehrsordnung darf man nur helltönende Klingeln benutzen, die am Fahrrad befestigt sind“, erklärt die Sprecherin des Allgemeinen Deutscher Fahrrad-Clubs (ADFC) in Bremen. Der Verein halte es darüber hinaus für unhöflich. „Das hat so etwas von Sportplatz - aus dem Weg, hier komm' ich!“ Das Strafmaß für eine unsachgemäße oder fehlende Klingel betrage zehn Euro. Nach Auffassung der ADFC-Sprecherin sind Radler mit Trillerpfeifen oder solche, die bloß mit dem Mund oder Fingern pfeifen oder auch nur „Entschuldigung“ rufen, ein „gefühlt städtisches Phänomen“.