Große Sicherheitsmängel auf der Kartbahn

Staatsanwaltschaft sieht Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung eines Zehnjährigen.

Schwalmtal. Karts und Bahn am Raderberg in Schwalmtal entsprachen nicht den geltenden Regeln der Technik, die seit 2002 in zwei DIN-Normen festgelegt sind. Das geht aus dem vorläufigen technische Gutachten hervor, das am Mittwoch vorgelegt wurde. Auf der Rennbahn war am Samstag der zehnjährige Jonas aus Kaarst ums Leben gekommen.

Das Unglückskart selbst war nicht defekt, Lenkung und Bremse funktionierten. "Trotzdem ist jetzt der Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung gegeben", erklärte am Mittwoch Staatsanwalt Stefan Lingens die Sachlage. Einzelheiten am Kart wie das Fehlen des Sicherheitsgurts und sonstige technische Details müssten zwar noch überprüft werden.

Klar sei aber, dass in punkto Sicherheit an der Bahn grobe Fehler vorlagen - etwa bei den Reifenstapeln, die die Unglückskurve begrenzten. Zur Sicherung müssen "elastische, fahrzeugleitende Elemente" eingesetzt werden, zitiert der Tüv-Sachverständige Berthold Tempel aus der Norm, die er selbst mit entwickelt hat. "Das können Reifenstapel sein", so Tempel weiter, "aber sie müssen komplett miteinander verbunden sein und dürfen keine Lücken haben."

In solchen könnten sich die Räder verkanten und zum Abheben des Karts führen. Außerdem sei eine durchgehende Schiene bis auf Kart-Höhe erforderlich. "Die Bahn entsprach nicht den Sicherheitsstandards. Für die aber muss der Betreiber Sorge tragen. Wenn er das nicht tut, handelt er fahrlässig", so Staatsanwalt Lingens.

Die Kartbahn bleibe geschlossen, "bis geklärt ist, in der Zuständigkeit welcher Behörde der Fall liegt, und welche Sicherheitsmängel möglicherweise da sind", erklärt der Schwalmtaler Ordnungsamtsleiter Gerd van Grimbergen.