Dem Gericht hatte das erste Gutachten des Panikforschers nicht ausgereicht. Der Brite musste deshalb Antworten auf mehr als 70 Fragen nachliefern, um zu erklären, wie es zur Massenpanik bei der Duisburger Loveparade am 24. Juli 2010 gekommen war. Die Anklageschrift zu dem Unglück mit 21 Toten und mehr als 500 Verletzten beruft sich auch auf die Erkenntnisse des Experten für Bewegungen von Menschenmassen.
Das Landgericht prüft seit Februar 2014 die Zulassung der Anklage wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung gegen eine ganze Reihe von Beschuldigten. Noch ist offen, ob es einen Strafprozess geben wird.