Harte Strafen für Münchner U-Bahn-Schläger

Serkan A. (21) und Spyridon L. (18) nehmen den Urteilsspruch in München äußerlich gelassen hin.

München. Mehrfach schüttelt er fast unmerklich den Kopf, als könne er den harten Urteilsspruch nicht glauben: Zwölf Jahre Haft wegen versuchten Mordes hat der 21-jährige "U-Bahn-Schläger" Serkan A. bekommen, den mitangeklagten 18-jährigen Spyridon L. verurteilte die Jugendkammer des Landgerichts München zu achteinhalb Jahren Jugendstrafe.

Kurz vor Weihnachten hatten der Türke und der Grieche - damals 20 und 17 Jahre alt - einen pensionierten Realschuldirektor mit Schlägen und Tritten lebensgefährlich verletzt, weil er sie auf das Rauchverbot in der U-Bahn hingewiesen hatte. Der 76-jährige Bruno Hubertus N. erlitt einen dreifachen Schädelbruch und eine Gehirnblutung, er überlebte mit viel Glück.

Der Vorsitzende Richter Reinhold Baier sprach von einem "besonders krassen Missverhältnis zwischen Anlass und Tat". Dem berechtigten Hinweis des pensionierten Lehrers sei eine "erbarmungslose, gnadenlose und an roher Gesinnung nicht zu übertreffende Attacke" der Angeklagten gefolgt. "Diese völlig sinnlose Tat steht auf sittlich niedrigster Stufe." Beiden sei klar gewesen, dass ihr Opfer sterben könne.

Der Richter sieht Serkan A. als Initiator des Überfalls. Der in München geborene Türke, der nach einer anderen Strafe noch in der Bewährungszeit war, soll nach dem Aussteigen aus der U-Bahn zu seinem Freund gesagt haben: "Soll ich ihm eine geben?"

Den Ausführungen des Richters über ihn hört der hagere junge Mann im schwarzem Shirt still zu. Geringer Intelligenzquotient, festgefahrener Hang zu delinquenten Handlungen und geringes Durchhaltevermögen: Wegen der verfestigten Verhaltensweisen urteilt der Richter Serkan A. nicht nach Jugend-, sondern nach Erwachsenenstrafrecht.

Serkan A.s Mutter sitzt im Rollstuhl im Gerichtssaal, seine Freundin ist mit der achtmonatigen gemeinsamen Tochter da. Zwischendurch schreit die Kleine, doch Serkan A. wagt kaum einen Blick nach oben zur Empore, wo Verlobte und Tochter sitzen. Nach dem Urteil kann die junge Frau die Tränen nicht zurückhalten, weinend verlässt sie das Gericht. Vor kaum zwei Wochen hat sie ihrem Freund aus dem Publikum noch ermutigend und voller Hoffnung zugelächelt.

Der Grieche in der weißen Sportjacke und mit kurz geschorenen Haaren wirkt nervöser als sein älterer Freund, kurz trommelt seine Faust leicht auf die Anklagebank, dann wieder klopfen die Finger gegen das Holz. Schließlich wieder sitzt Spyridon L. ruhig, stützt den Kopf in die Hand. Bei ihm begann der Abstieg mit dem Umzug der Familie nach Deutschland just am 11.September 2001 - er kam in der neuen Heimat nicht zurecht.

Vor allem dem Türken, weniger ausgeprägt auch dem jüngeren Griechen, bescheinigt Baier eine dissoziale Persönlichkeitsstruktur mit Aggressivität, Impulsivität und geringer sozialer Anpassung sowie Alkohol- und Drogenmissbrauch. Beide hatten auch am Tag der Tat getrunken, dennoch sieht der Richter keine verminderte Schuldfähigkeit. Bilder einer Überwachungskamera, die den Überfall aufzeichnete, zeigen, wie beide ohne Ausfallerscheinungen schlagen und treten.