Hoden abgeschnitten - Prozess um Entmannung in Bielefeld

Ein 58 Jahre alter Mann schläft mit einer 17-Jährigen. Der Vater des Mädchens wird so wütend, dass er dem neunfacher Großvater die Hoden abschneidet. Der Vater und die Tochter beschuldigen den 58-Jährigen nun, er habe den Sex mit dem Mädchen erzwungen.

Bielefeld (dpa) - Aus Zorn schnitt der Vater dem 58 Jahre alten Liebhaber seiner minderjährigen Tochter die Hoden ab - zum Prozessauftakt in Bielefeld gab der angeklagte Vater die Tat zu. Er warf dem Opfer aber vor, die 17-Jährige sexuell genötigt zu haben. In einem Brief an die Staatsanwaltschaft erhob auch die Tochter Vorwürfe gegen ihren Ex-Geliebten. Er habe sie sexuell genötigt und vergewaltigt. Der Entmannte weist die Vorwürfe zurück und verlangt Schmerzensgeld.

Der Tathergang: Am 2. November 2010 überwältigt der Angeklagte den Liebhaber seiner Tochter mit zwei Komplizen in dessen Wohnung. Sie fesseln den Mann mit Handschellen und Klebeband. Mit einem Messer oder Skalpell werden ihm anschließend beide Hoden abgeschnitten. Dann ruft der Angeklagte seine Ehefrau an, die den Notarzt alarmieren soll. Der stark blutende, schwer verletzte Mann überlebt. Wer seine Begleiter waren, verrät der Vater nicht.

Der Angeklagte sagte, er habe durch einen anonymen Anruf von der Beziehung der Tochter erfahren. Der Großvater einer Schulfreundin der Tochter habe seit Monaten Sex mit der 17-Jährigen. Er ging zur Polizei, habe dort aber die Auskunft bekommen, die Beziehung sei nicht strafbar. „Ich fühlte mich im Stich gelassen. Ich war verzweifelt“, sagte der Angeklagte. Er habe Alkohol getrunken und Tabletten genommen. Dann sei er zu dem 58-Jährigen gefahren.

Dieser bestritt, jemals Gewalt gegen die 17-Jährige angewendet zu haben. „Zwischen uns, das war die große Liebe“, versicherte er vor Gericht. Er habe seine Frau, mit der er fünf Kinder hat, nach 36 Jahren Ehe verlassen. Seine Familie habe ihn verstoßen, ebenso wie seine mennonitische Gemeinde.

„Die Liebe war zu stark!“, beteuerte er. Es sei zum Sex gekommen. Die 17-Jährige sei nicht mehr Jungfrau gewesen, sagte der 58-jährige neunfache Großvater. Nach einem gescheiterten Versuch habe er sich die Potenzpille Viagra verschreiben lassen. Kurz vor der Tat, als der Vater von der Beziehung erfahren habe, habe seine junge Geliebte plötzlich Schluss gemacht.

Die Tochter selbst will in dem Prozess nicht aussagen. Die Staatsanwaltschaft hatte zeitweilige Ermittlungen gegen den 58-Jährigen wegen des Vorwurfs sexueller Nötigung eingestellt. Nun traf am 22. März der Brief mit den Anschuldigungen bei der Staatsanwaltschaft ein. Eine Sozialarbeiterin aus der Schule der Tochter sagte aus, die Jugendliche habe nie über Zwang berichtet. Sie sei hin und her gerissen gewesen zwischen ihrem Geliebten und der Familie.

Das Strafgesetzbuch sieht eine Strafe von mindestens drei Jahren vor, wenn das Opfer die Zeugungsfähigkeit einbüßt und dies vom Täter auch so beabsichtigt war. Das Opfer sagte, er habe große Qualen erlitten. Er sei zeugungsunfähig und in therapeutischer Behandlung. Zudem müsse er bis an sein Lebensende künstliches Testosteron einnehmen. Als Nebenkläger verlangt er ein Schmerzensgeld von 150 000 Euro.

Verteidigung und Nebenklage wollen nun über einen Täter-Opfer-Ausgleich verhandeln. Nebenklage-Anwalt Harald Schlüter sieht dafür Chancen: Der Täter habe die Tat gestanden, sich entschuldigt und nun einen Ausgleich angeboten. An diesem Freitag geht der Prozess weiter.