Jäger schießen jedes Jahr tausende Katzen ab
Freilaufende Hunde und Katzen können Wild und Vögel reißen – und geraten so selbst ins Fadenkreuz.
Düsseldorf. Katzen, die nicht in der Wohnung bleiben müssen, gelten als die glücklicheren Tiere - vorausgesetzt, Frauchen und Herrchen wohnen im Grünen. Doch das Leben der Freigänger ist auch risikoreicher als das der Stubentiger.
Viele fallen dem Autoverkehr zum Opfer. Eine eher unterschätzte Gefahr stellen zudem Jäger dar. Allein in Nordrhein-Westfalen wurden im Jagdjahr 2008/2009 offiziell 11385 Katzen und 128 Hunde abgeschossen - und zwar ganz legal. Das berichtete das NRW-Umweltministerium.
Tatsächlich ist der sogenannte Haustierabschuss im Bundes- und Landesjagdgesetz verankert. Demnach dürfen Jäger Hunde, die im Jagdbezirk "außerhalb der Einwirkung ihres Führers Wild aufsuchen, verfolgen oder reißen", getötet werden. Bei Katzen genügt es schon, wenn sie sich mehr als 200 Meter vom nächsten Haus entfernt aufhalten - eine Distanz, die jeder Freigänger locker übertrifft. Kein Wunder, dass sich Tierschützer regelmäßig aufregen.
Sie halten das Argument der Jäger, Hunde und Katzen müssten kurz gehalten werden, um Niederwild wie Rebhühner und Hasen zu schützen, für vorgeschoben. In Wahrheit gehe es den Jägern um die Befriedigung ihres eigenen Jagdtriebes.
Die Jäger selbst sehen das freilich anders. Ein wilderndes Haustier zu erschießen, sei die "allerletzte Möglichkeit für einen Jäger in einer extremen Situation", sagte ein Sprecher des Landesjagdverbandes.
Den Deutschen Tierschutzbund und die NRW-Grünen beeindruckt das nicht. Sie fordern eine Änderung des Gesetzes, das zum Teil auf dem Reichsjagdgesetz von 1934 fußt. Reichsjägermeister Hermann Göring hatte es in Kraft gesetzt.