Karneval: Kölner Gericht kippt jeckes Glasverbot

Düsseldorf prüft nach Entscheidung eigenen Flaschenbann.

Köln/Düsseldorf. Ein Glasverbot zu Karneval in der Kölner Innenstadt war rechtswidrig. Das hat am Donnerstag das Kölner Verwaltungsgericht entschieden. Vorbeugende Verbote zur Gefahrenabwehr seien grundsätzlich nicht zulässig, urteilten die Richter. Sie gaben damit Klagen eines Anwohners und eines Kiosk-Betreibers statt. Gerichtssprecher Raimund Schommertz erläuterte: "Mit dem bloßen Mitführen von Glas ist die Gefahrenschwelle noch nicht überschritten, da muss mehr dazukommen." Gegen das Urteil ist Berufung möglich.

Der Richterspruch könnte möglicherweise den Düsseldorfer Rat in die Bredouille bringen. Grundsätzlich hatten sich nach langen Diskussionen alle Fraktionen darauf geeinigt, zur kommenden Session Flaschen und Gläser in der Altstadt zu verbieten. Sie begründeten die Entscheidung mit den guten Erfahrungen, die die Kölner gemacht hatten. ost/Red