Kind überfallen und missbraucht
20-Jähriger nutzte den Umstand aus, dass das elfjährige Mädchen alleine zu Hause war.
Wuppertal/ Solingen. Das zumindest hat der Angeklagte (20) seinem Opfer (11) erspart: einen Zeugenauftritt im Wuppertaler Landgericht. Am Freitag war Prozessauftakt. Hinter einer Mappe verbirgt der Rumäne sein Gesicht vor den Fotografen. Er wirkt jugendlich, scheu.
Doch er hat der Elfjährigen in Solingen unfassbares Leid angetan: Er klingelte an der Tür, um eine Obdachlosenzeitung zu verkaufen, drängte das Kind, das alleine zu Hause war, in die Wohnung und missbrauchte es. "Die Tat ist für ihn unerklärlich, er bedauert sie zutiefst", sagt sein Verteidiger. "Er ist voll geständig."
Bei der Befragung seines Mandanten, auch bei anderen Zeugen, ist die Öffentlichkeit zeitweise ausgeschlossen. Das Gericht, insbesondere der Anwalt, der die Elfjährige als Nebenklägerin vertritt, tun alles, um ihre Intimsphäre zu schützen.
Sein Verteidiger sagt, er stamme aus "ärmlichsten und desolaten Familienverhältnissen", aus einem rumänischen Dorf nahe der Ukraine. In der Kindheit hütete er Ziegen - und träumte vom besseren Leben. Vor etwa einem dreiviertel Jahr kam er nach Deutschland. Eine Schiebergruppe "mit mafiosen Strukturen" habe ihm das schnelle Geld versprochen. Doch der Angeklagte habe nur eine Obdachlosenzeitung verkauft und mit mehreren Betroffenen in einer Wohnung gelebt, "im dunkelsten Viertel von Duisburg".
Der Zeitungsverkäufer klopfte auch an der Haustür des Mädchens. Als er merkte, das es allein zuhause war, fiel er über sein Opfer her. "Eine spontane Tat", so sein Anwalt. "Er lauerte der Elfjährigen nicht auf." Aber: "Ihr Alter kannte er nicht, aber er wusste, dass es ein junges Mädchen war."
Kurz darauf wurde er in Duisburg festgenommen. Wie ein Polizist berichtet, war ein anderer Rumäne am 15. März Ziel von Ermittlungen, da sich ein Supermarkt ärgerte, weil der Mann Zeitungen verkaufte. Auch dank der Hinweise dieses Landsmannes wurde der Angeklagte aufgespürt.
Bis zu 15 Jahre Haft drohen ihm jetzt, wenn er nach Erwachsenen-, bis zu zehn Jahre, wenn er nach Jugendstrafrecht verurteilt wird. Sein Anwalt glaubt, dass eine psychische Erkrankung vorliegen könnte. Darüber muss ein Gutachter entscheiden.
Nächster Prozesstag, möglicherweise mit Urteil: Mittwoch, 30. Juni.