Mit Minikameras in Duschen gefilmt - Strafbefehl

Dorsten. Nach heimlichen Aufnahmen duschender Jugendlicher mit Minikameras hat das Amtsgericht Dorsten gegen einen 47-jährigen Mann Strafbefehl erlassen.

Es setzte nach Angaben der Staatsanwaltschaft Essen von Freitag eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten mit Auflagen auf Bewährung fest. Der Mann habe Minikameras in Flaschen mit Duschgel eingebaut und in den Duschräumen einer Sporthalle aufgestellt. Damit filmte er die meist jugendlichen Sportler und Sportlerinnen. Auf seinem Rechner seien später weitere 62 Filme vergleichbaren Inhalts von anderen Orten sichergestellt worden.

Die Ermittler fanden auf dem Rechner auch kinderpornographische Darstellungen. Der Strafbefehl erging wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen und wegen Besitzes von Kinderpornographie. Falls der Mann Einspruch einlegt, gibt es eine Hauptverhandlung.