Nach Angriff auf U-Bahnfahrer - zwei Täter stechen Mann nieder
Rund ein halbes Jahr nach dem brutalen Überfall auf einen Frankfurter U-Bahnfahrer sollen zwei der jugendlichen Schläger erneut einen Mann angegriffen und schwer verletzt haben.
Frankfurt/Main. Rund ein halbes Jahr nach dem brutalen Überfall auf einen Frankfurter U-Bahnfahrer sollen zwei der jugendlichen Schläger erneut einen Mann angegriffen und schwer verletzt haben.
Die beiden 18-Jährigen, die bereits zu Jugendstrafen ohne Bewährung verurteilt worden waren und "in nächster Zeit" ohnehin ins Gefängnis gekommen wären, sitzen nun nach dem Messerangriff auf einen 23-Jährigen in Untersuchungshaft.
Das teilten Staatsanwaltschaft und Amtsgericht Frankfurt am Dienstag mit. Den beiden Jugendlichen werden versuchter Totschlag und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.
Die Männer sollen den 23-Jährigen am frühen Samstagmorgen in einer Hochhaussiedlung im Frankfurter Stadtteil Bonames niedergestochen haben. Das Opfer wurde so schwer verletzt, dass es notoperiert werden musste.
Der 23-Jährige hatte einem Mann helfen wollen, den die beiden 18-Jährigen gerade attackierten, weil sie ihn für einen Informanten der Polizei hielten, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte.
Einer der beiden Tatverdächtigen soll den 23-Jährigen festgehalten haben, während ihn der andere mit einem Stich in den Bauch an Leber und Niere schwer verletzte. Dabei sollen die Täter erklärt haben, ihr Opfer abstechen zu wollen. Dieses konnte sich aber losreißen und flüchten. Der Mann war am Dienstag außer Lebensgefahr.
Einer der beiden war im März als Haupttäter beim Angriff auf den U-Bahnfahrer und wegen zwei früheren Bewährungsstrafen zu einer Jugendstrafe von 21 Monaten verurteilt worden. Einen Monat später wurde er aber wieder aus der U-Haft entlassen, weil das Oberlandesgericht den Haftgrund der Wiederholungsgefahr nicht für zutreffend hielt, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte.
Das Urteil war beim Angriff auf den 23-Jährigen erst drei Tage rechtskräftig und sollte in nächster Zeit vollzogen werden: Der 18- Jährige hatte am vergangenem Mittwoch seine Berufung gegen das Urteil zurückgenommen. Zuvor hatte ihm die Vorsitzende Richterin erklärt, seine Strafe könne nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. So sei er auch nach der Entlassung aus der U-Haft erneut mit Gewalttaten aufgefallen.
Gegen den anderen 18-Jährigen war das Verfahren wegen des Angriffs auf den U-Bahnfahrer abgetrennt und noch nicht verhandelt worden. Er war jedoch vor rund einem Monat unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt worden.
Zwei Tage vor dem Messerangriff hatte das Amtsgericht entschieden, diese Strafe nicht zur Bewährung auszusetzen. Dagegen habe der 18-Jährige Beschwerde eingereicht, so die Staatsanwaltschaft. Er hatte sich nach dem Messerangriff mit seinem Anwalt am Sonntag bei der Polizei gestellt, schwieg aber vor dem Haftrichter zu den Vorwürfen. Der andere Tatverdächtige sitzt bereits seit dem Wochenende in Wiesbaden in U-Haft.
Der Angriff auf den U-Bahnfahrer in der Nacht zum 6. Januar hatte für erhebliches Aufsehen im hessischen Landtagswahlkampf gesorgt, in dem Ministerpräsident Roland Koch (CDU) für ein härteres Vorgehen gegen kriminelle Jugendliche eingetreten war.
Zwei Wochen zuvor war in der Münchner U-Bahn ein älterer Fahrgast zusammengeschlagen worden. Die Täter wurden Anfang Juli mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.