„Abartige“ Taten Nach Nacktbildern von Ex: Stalker zu über fünf Jahren Haft verurteilt

Aschaffenburg · Nach der Trennung von seiner Freundin wurde er zum Tyrann - jetzt muss ein 44-Jähriger ins Gefängnis. Sein eigener Anwalt nannte die Taten „abartig“. Unter anderem machte der Mann Nacktbilder seiner Ex öffentlich - und schickte ihr einen Totenschädel.

Nach der Trennung von seiner Freundin wurde ein 44-Jähriger zum Tyrann, jetzt muss er ins Gefängnis.

Foto: dpa/Frank Rumpenhorst

Er hat seine Ex-Freundin tyrannisiert - jetzt ist ein Stalker vom Landgericht Aschaffenburg zu fünf Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt worden. Der 44 Jahre alte Mann machte unter anderem Nacktbilder seiner Ex-Freundin öffentlich. Er schickte ihr einen Totenschädel und baute eine Rohrbombe. Außerdem hantierte er an ihrem Auto.

Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass der Mann die Trennung von seiner Partnerin, die im Prozess als Nebenklägerin auftrat, nicht akzeptieren wollte. Bewusst habe er geplant, sie zu schädigen. Die Frau berichtete in der Verhandlung von Schlafstörungen und Angstattacken. Ihr Ex sei immer ein „Sprücheklopfer“ gewesen, sagte sie. Eine Entschuldigung wollte sie nicht akzeptieren.

Die Verteidigung erklärte, dem Bausatz für die Rohrbombe habe mit dem Sprengstoff die entscheidende Komponente gefehlt. Der Vorsitzende Richter Sebastian Geis sah das anders. Es habe sich zwar um eine Vorbereitungstat in sehr frühem Stadium gehandelt. Aber: „Wir haben keine Zweifel daran, dass er eine Bombe bauen wollte“, sagte der Richter. Nach seiner eigenen Lesart wollte der Mann nur ein privates Feuerwerk zünden.

Geis nannte das Vorgehen des Mannes „abscheulich“ und „widerwärtig“. „Das heißt aber nicht, dass er für alles, was ihm vorgeworfen wurde, auch verantwortlich ist“, betonte der Richter. So war die Staatsanwaltschaft davon ausgegangen, dass der Angeklagte Einbrüche in sein Fitnessstudio fingiert hatte, um Geld von der Versicherung zu ergaunern. Dafür gebe es keine hinreichenden Beweise, so das Gericht - auch wenn ihm auch eine solche Tat zuzutrauen sei.

Insgesamt stand er für ein knappes Dutzend Tatvorwürfe vor Gericht. Das Opfer hatte die Episode mit dem Menschenschädel als am gravierendsten empfunden. Zuvor hatte der Mann gemeinsam mit Mittätern das Grab ihres Vaters geschändet - sie hatte davon ausgehen müssen, den Schädel ihres verstorbenen Vaters vorzufinden - was jedoch nicht der Fall war.

Der Angeklagte hatte auch zugegeben, am Auto der Frau hantiert zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm in der Anklageschrift zudem vorgeworfen, den Totenschädel als Drohgebärde an seine Verflossene verschickt zu haben.

Das Gericht ging mit seinem Urteil noch über die Forderung der Staatsanwaltschaft von fünf Jahren Haft hinaus. Die Verteidigung hatte gefordert, es bei knapp zwei Jahren zu belassen.

(dpa)