Prozess Vergewaltigung im Fußball-Fanzug - Gladbacher zu jahrelanger Haft verurteilt
Mönchengladbach · Der Angeklagte hatte die Vergewaltigung einer 19-Jährigen auf der Zugtoilette bestritten. Die Richter sahen die Tat jedoch als erwiesen an. Sie schickten einen einschlägig Vorbestraften ins Gefängnis und in eine Entziehungsanstalt.
Ein Jahr nach der Vergewaltigung einer 19-Jährigen in einem Sonderzug mit Fußballfans ist ein 31-Jähriger zu knapp vier Jahren Haft verurteilt worden. Der einschlägig vorbestrafte Mann habe die junge Frau in der Zugtoilette vergewaltigt, stellte das Amtsgericht Mönchengladbach am Freitag fest.
Das Verhalten der „nennenswert alkoholisierten“ Frau habe zwar zu der Situation beigetragen, stellte die Vorsitzende Richterin Uta Cramer am Freitag fest. Aber die junge Frau habe gesagt, dass sie „das“ nicht wolle, als der Angeklagte mit den sexuellen Handlungen begonnen habe. Die Frau sei freiwillig mit dem Mann auf die Zugtoilette gegangen. Zeugen hatten geschildert, dass die beiden vorher „geknutscht“ hatten.
Die Richter verurteilten den Angeklagten zu einer Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten wegen Vergewaltigung und wegen gefährlicher Körperverletzung. Nach der Vergewaltigung hatte der Mann laut Urteil einen anderen Fan aus nichtigem Grund mit einem Gegenstand geschlagen und verletzt. Das Gericht ordnete die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt an.
Strafverschärfend wertete das Gericht, dass der Mann schon zuvor wegen einer Vergewaltigung und „vielfach“ wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden war. Dabei hatte Alkohol eine Rolle gespielt.
Das Gericht folgte mit dem Strafmaß der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte Freispruch im Fall der angeklagten Vergewaltigung gefordert und sechs Monate Haft für Körperverletzung. Der Verteidiger ließ zunächst offen, ob er in Berufung geht.