Gericht Gericht verurteilt Einbrecherbande
Krefeld · Vier Männer kommen für zwei bis vier Jahre ins Gefängnis.
Nach rund eineinhalb Monaten Verhandlungsdauer ist am Landgericht das Urteil gegen eine Einbrecherbande gefallen. Die vier Männer im Alter von 36 bis 43 Jahren wurden zu Gefängnisstrafen verurteilt, die sich zwischen zwei Jahren und elf Monaten und viereinhalb Jahren bewegen.
Der mutmaßliche Kopf der Bande, ein 40-jähriger Mann mit moldauischer und rumänischer Staatsbürgerschaft, bekam die höchste Strafe. Insgesamt sieben Fälle von schweren Bandendiebstahl sah das Gericht bei ihm als erwiesen an. Er soll mit seinem 43-jährigen Bruder, der ebenfalls Rumäne ist, Menschen aus Rumänien und Moldau in die Bundesrepublik gebracht haben, damit diese sie bei Beutezügen unterstützen. Dazu hätten sie auch das Transportunternehmen genutzt, welches der 40-Jährige besaß.
Besonders schwer wogen die Einbrüche in Privatwohnungen
Der zweite Bruder muss für drei Jahre und vier Monate ins Gefängnis. Dreimal soll er an Taten der Bande beteiligt gewesen sein. Wegen der anderen Fälle wurde er freigesprochen. Die geringste Strafe erhielt ein 37-jähriger Rumäne. Ihm wurden nur zwei Fälle von schwerem Bandendiebstahl nachgewiesen. Für vier Jahre muss ein 36-jähriger Mann, ebenfalls Rumäne und Moldauer, in Haft. Er war einer der „Zugereisten“ und hatte dreimal zugeschlagen.
Besonders schwer wog, dass die Angeklagten nach Überzeugung des Gerichts in einigen Fällen in Privatwohnungen eingestiegen sind. Zum Beispiel in der Nacht des 16. September 2018 in Verberg: Da drangen mehrere Täter in ein Einfamilienhaus ein.
Sie entwendeten Schmuck und Silberbesteck im Wert von rund 22 000 Euro. Direkt im Anschluss begaben sie sich zum benachbarten Haus und brachen dort ein — nach wie vor werden auch noch Mittäter gesucht.
Die Gruppe ist auch in Firmengebäude eingestiegen
Bis November 2018 soll die Bande zudem in einige Firmengebäude in Mönchengladbach, Kaarst und Kamp-Lintfort eingedrungen sein, wo neben Wertgegenständen auch Kraftstoff aus Fahrzeugen entwendet wurdei.
Neben den vier Angeklagten gibt es noch mindestens zwei mutmaßliche Mittäter, die sich ebenfalls vor Gericht verantworten müssen. Außerdem gibt es noch mehrere Täter, die bisher allerdings unbekannt geblieben sind.
Die vier Angeklagten saßen bereits in Untersuchungshaft. Die Haftbefehle wurden vom Gericht aufrecht erhalten. Sie kommen also vor dem Vollzug der Strafen nicht mehr in Freiheit. Es bestehe die Gefahr, dass sie sich in ihre Heimat absetzen, so die Begründung.