Niederlage für Madonna
Ein Gericht in Malawi verweigert die zweite Adoption eines afrikanischen Kindes.
Lilongwe. Damit hatte Superstar Madonna wohl nicht gerechnet: Ein Gericht in Malawi hat am Freitag ihren Antrag für die Adoption eines zweiten Kindes aus dem afrikanischen Kleinstaat zurückgewiesen. In der Verwaltungshauptstadt Lilongwe entschied das Gericht, dass die dreijährige Chifundo "Mercy" James nicht die Tochter von Madonna wird. Zur Begründung hieß es, es dürfe kein Präzedenzfall für Auslandsadoptionen unter Umgehung der Gesetze geschaffen werden.
Es sei verführerisch, "die Vorsicht in den Wind zu schlagen und eine Adoption zu bewilligen, um das Leben eines einzigen Kindes zu ändern", sagte die Vorsitzende Richterin Esmie Chondo. Die Gerichte müssten jedoch die Kinder Malawis schützen und dürften nicht mit leichtfertigen Adoptionsgenehmigungen den Weg für "skrupellose Kinderhändler" freimachen, warnte sie.
Die Regelung, wonach adoptionswillige Ausländer mindestens 18 Monate in Malawi leben müssen, bevor sie ein Kind aus dem Land in ihre Obhut nehmen dürfen, sei ein "Grundpfeiler" des Adoptionsrechts. Daran dürfe "nicht gerüttelt werden".
Immerhin war es Madonna vor zweieinhalb Jahren gelungen, diesen Rechtsgrundsatz zu umgehen. Im Oktober 2006 hatte sie den heute dreieinhalbjährigen David aus Malawi zu sich genommen. In klarem Widerspruch zu den malawischen Adoptionsgesetzen durfte sie den Jungen sofort mit nach Großbritannien nehmen, ohne die geforderten 18 Monate im Land zu verbringen. Im Mai 2008 wurde die Adoption rechtskräftig.
Allerdings erhielt Madonna das gemeinsame Sorgerecht zusammen mit ihrem damaligen Ehemann Guy Ritchie - von dem sie mittlerweile geschieden ist. Die Tatsache, dass die "Queen of Pop" nun eine Alleinerziehende ist, war ein weiterer Grund für die Richter. "Die Gesetzeslage besagt, dass ein Kind in elterliche Fürsorge gegeben werden muss - und elterliche Fürsorge bedeutet nun mal: Vater und Mutter", sagte Nelson Magombo, Leiter des Informationsministeriums.
Madonnas Adoptionsversuch wirft die Frage auf, was im Interesse des Kindes die bessere Alternative wäre: ein Leben ohne echte Perspektiven im heimischen Umfeld oder eins in einer fremden Welt bei reichen Adoptiveltern, die neue Chancen bieten könnten.
Bereits Madonnas erste Adoption war kritisiert worden. Man warf ihr vor, ihren Reichtum und Ruhm auszunutzen, um das Adoptionsverfahren voranzutreiben. Die Popdiva entgegnete, sie habe David aus dem Elend gerettet. Auch der zweite Versuch stieß auf Entrüstung: Madonna war am Sonntag mit ihrer zwölfjährigen Tochter Lourdes und David nach Malawi gejettet. Am Montag hatte die 50-Jährige den Adoptionsantrag für Chifundo gestellt. Deren 18 Jahre alte Mutter war nach der Geburt gestorben. Der Vater hat kaum noch Kontakt zu dem Kind, die Großmutter brachte es in ein Waisenhaus.
Auslandsadoptionen seien nicht die einzige Möglichkeit, die Lebensumstände für Kinder in dem afrikanischen Land zu verbessern, sagte die Richterin. Nicht zuletzt Madonnas Wohltätigkeitsstiftung "Raising Malawi" könne das Leben der Kinder in dem Land verbessern. Sie wünschte sich, "dass Chifundo James die erste ist, die davon profitiert".
Ob Madonna gegen das Urteil juristisch vorgehen wird, war am Freitag noch offen. Ihr Anwalt hatte das Gericht ohne Kommentar verlassen. Allerdings hatte die Sängerin zuvor in einem Interview gesagt, sie wolle nur mit Unterstützung der Malawier und der Regierung handeln.