Prozess: Chefarzt darf trotz zweiter Ehe bleiben

Ein Katholisches Krankenhaus hatte einem 48-jährigen Internisten gekündigt.

Düsseldorf. Seit zehneinhalb Jahren ist Romuald Joachim Adamek Chef der Inneren Abteilung des St. Vinzenz-Krankenhauses. Weil er nach seiner Scheidung zum zweiten Mal geheiratet hatte, war er für den Verbund Katholischer Kliniken, zu dem das Krankenhaus gehört, jedoch plötzlich "unzumutbar geworden".

Der Verbund feuerte den 48-Jährigen und argumentierte, er habe gegen die katholische Glaubens- und Sittenlehre verstoßen. Gestern kämpfte der Internist vor dem Landesarbeitsgericht erfolgreich gegen die Kündigung an.

Das Gericht sah das Gleichbehandlungsgesetz verletzt, weil das Krankenhaus mit evangelischen und katholischen Mitarbeitern gleiche Arbeitsverträge abgeschlossen hatte. Sie sahen vor, dass Angestellte weder eine "ungültige Ehe" eingehen noch "ein Leben in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft" führen dürften.

Mehrere evangelische Angestellte hatten jedoch gegen diese Anforderungen verstoßen - ohne Konsequenzen des Klinik-Trägers. Außerdem habe der Arbeitgeber die eheähnliche Gemeinschaft vor der zweiten Heirat geduldet. Deswegen sei es unverhältnismäßig, sofort zu kündigen.

Grundsätzlich sei die Kündigung eines Mitarbeiters in einer kirchlichen Einrichtung wegen dessen zweiter Eheschließung jedoch zu rechtfertigen, so das Gericht. Das kirchliche Selbstbestimmungsrecht sei zu beachten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.