Warnsystem Raketen-Fehlalarm auf Hawaii: Ist so etwas auch hier möglich?

Ein falscher Raketenalarm hat am Samstag Hawaii in Angst und Schrecken versetzt. Die Ursache für den Fehlalarm war menschliches Versagen. Ist so etwas auch hierzulande möglich?

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Bonn. Für die Menschen auf Hawaii dürften es gefühlt die längsten 38 Minuten gewesen sein, die sie jemals erlebt haben. Quälende Minuten der Todesangst, in denen die Bevölkerung glaubte, ein Raketenangriff aus Nordkorea stehe der US-Insel unmittelbar bevor. Wie berichtet, wurde die Warnung durch einen Fehlalarm ausgelöst — dahinter steckte schlicht ein Fall menschlichen Versagens durch einen Mitarbeiter, der versehentlich auf einen falschen Knopf gedrückt hatte. Viele fragen sich nun, ob ein ähnliches Szenario auch in Deutschland denkbar wäre.

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Soviel ist klar: Sollte tatsächlich der Fall eintreten, dass der Bundesrepublik ein Luftangriff droht, laufen in Nordrhein-Westfalen alle Fäden zusammen: Liegt die Zuständigkeit bei einer drohenden Luftkriegsgefahr grundsätzlich beim Bund, setzt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) in Bonn alle Hebel in Bewegung. „In den Führungsgefechtsständen der Nato und Luftwaffe hat das BBK zwei Zivilschutzverbindungsstellen eingerichtet“, erläutert BBK-Sprecherin Marianne Suntrup. „Dort wird die Gefahr erkannt, beurteilt und von dort würde gegebenenfalls eine solche Warnung ausgelöst werden.“

Dann ginge in der Bundesbehörde alles ganz schnell: Über das sogenannte Modulare Warnsystem des Bundes (MoWaS) ginge die Warnung direkt an die Medien, Rundfunkanstalten, Leitstellen sowie Warn-Apps wie „Nina“, die offizielle Warn-App des Bundes. Die Abkürzung steht für Notfallinformations- und Nachrichten-App und ist für Smartphone—Nutzer kostenlos erhältlich. Entwarnungen laufen über den selben Weg.

„Mit den Warnungen werden über die Apps und auch an die Medien situative Handlungsempfehlungen verschickt, was in einem Ereignisfall zu tun ist“, erklärt Suntrup und hält sich mit allgemeinen Ratschlägen bewusst zurück, da der Handlungsplan des BBK stets auf die konkrete Lage zugeschnitten sein müsse.

Ähnlich wie auf Hawaii gibt es auch im BBK einen Warnknopf zur Auslösung des Alarms. „Je nachdem, wie zeitkritisch die Gefahr ist, gibt es keine zusätzliche Sicherheitsfrage, um den Alarm erneut zu bestätigen“, sagt Suntrup. Dass hier ein Fehler passiert, sei zwar nicht unmöglich, aber doch unwahrscheinlich, beruhigt sie die Gemüter: „In den vergangenen 60 Jahren, also in der Geschichte des Zivilschutzes, hat es in Deutschland keinen Fehlalarm gegeben. Da gibt es viele Sicherheitsvorkehrungen.“ Theoretisch sei so ein Fall nur durch einen technischen Fehler oder durch Fehlverhalten denkbar.

Im Falle eines Luftangriffs müsse das BBK in jedem Fall das Bundesinnenministerium informieren — ist Gefahr im Verzug, liege es in der Eigenverantwortung des Mitarbeiters, auch ohne die Erlaubnis des Ministers den Alarm auszulösen. „Bei den Mitarbeitern der Zivilschutzverbindungsstelle handelt es sich um qualifiziertes Personal, das im Falle einer Gefahrenlage eine Warnmeldung nach festgelegten Abläufen und in enger Abstimmung mit allen beteiligten Partnern absetzen würde“, heißt es beim BBK weiter.