Rapper Sido zu Bewährungsstrafe verurteilt

Berlin (dpa) — Der Andrang vor dem Saal war groß, doch die Anklagebank blieb leer: Rapper Sido ließ sich zum Prozess um einen Schlag mit einer Glasflasche vor einem Berliner Amtsgericht nicht blicken.

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„Ich bin nicht besonders überrascht“, sagte die Richterin. Nur Minuten später verkündete sie am Freitag das Urteil: wegen gefährlicher Körperverletzung neun Monate Haft auf Bewährung. Zudem soll der Berliner Musiker 15 000 Euro an die Justizkasse zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Den Ärger hat sich Sido (33) durch einen Streit in einem Club im Stadtteil Mitte am 29. April 2012 eingehandelt. Es war 2.30 Uhr, als es im hinteren Raum hart zur Sache ging. Sido soll einen anderen Gast grundlos attackiert und dem 34-Jährigen eine Wodka-Flasche gegen den Kopf geschlagen haben.

In der „Strafsache Paul Würdig“ - der bürgerliche Name des Rappers - trat der damals Verletzte als Nebenkläger auf. Der Unternehmer aus Karlsruhe habe eine vier bis fünf Zentimeter lange Platzwunde und eine Schädelprellung erlitten, sagte dessen Anwalt am Rande des Gerichtstermins. „Er trägt eine Narbe an der Stirn.“

Sido, der in den letzten Jahren sein Image als Skandal- und Gangsta-Rapper abschütteln wollte, hat nach Angaben des Nebenklägers schon vor Anklageerhebung eine Summe von 2000 Euro an den 34-Jährigen gezahlt. Das sei als eine Art Schmerzensgeld, aber nicht als Schuldanerkenntnis zu sehen, sagte Nebenklage-Anwalt Nikolas Krähn. Die Zahlung sei über die Anwälte erfolgt. „Mein Mandant hätte sich aber gewünscht, dass der Angeklagte Manns genug ist, sich persönlich zu entschuldigen.“

Die Juristen waren auf ein Fehlen des Angeklagten vorbereitet: Sie gingen in ein sogenanntes Strafbefehlsverfahren über. Das kann die Staatsanwaltschaft beantragen. Strafen von maximal einem Jahr Haft auf Bewährung sind dann möglich. Sido kann gegen den erlassenen Strafbefehl innerhalb von zwei Wochen Berufung einlegen.

Auch wenn Sido in seinen ersten Rapper-Jahren durch drastische Wortwahl auffiel und einen schlechten Ruf aufbaute, war er für die Justiz bislang kein böser Bube: Vorstrafen gab es nicht. Zwar kam es nach einem Streit in einem Berliner Café zu einem Verfahren um versuchte gefährliche Körperverletzung und Beleidigung. Es wurde aber im Oktober 2009 mit Zustimmung aller Prozessbeteiligten gegen Zahlung von 14 000 Euro eingestellt.

Der Rapper hat in den letzten Jahren sichtbar einen Wandel vollzogen. Die silberne Totenkopfmaske, einst sein Markenzeichen, hat er längst abgelegt und sich als Mainstream-Unterhalter etabliert. Meldet er sich in den nächsten zwei Wochen nicht bei der Justiz, gilt er aber als vorbestraft. Legt er Berufung ein, müsste er zu einem neuen Prozesstermin persönlich erscheinen. Richterin Ildiko Szabados: „Eine Hauptverhandlung kann ohne ihn nicht durchgeführt werden.“