Neuer Mordprozess Raser schweigen nach tödlichem Autorennen in Berlin
Berlin · Zwei Raser werden nach einem tödlichen Autorennen wegen Mordes verurteilt – deutschlandweit erstmals in einem solchen Fall. Der Bundesgerichtshof aber hebt die Entscheidung auf. Nun ging der Prozess erneut an den Start.
Die als „Kudamm“-Raser bekanntgewordenen Männer haben sich im neu aufgerollten Mordprozess gegen sie in Schweigen gehüllt. Die 29 und 27 Jahre alten Angeklagten sollen sich im Februar 2016 in der Berliner City ein illegales Autorennen geliefert und dabei tödliche Folgen billigend in Kauf genommen haben. Ein unbeteiligter 69 Jahre alter Mann starb. Die Angeklagten ließen am ersten Verhandlungstag vor dem Landgericht am Montag über ihre Anwälte erklären, sie würden sich nicht zu den Vorwürfen äußern.
Es ist der dritte Berliner Prozess. Das Landgericht hatte im Februar 2017 deutschlandweit zum ersten Mal in einem Raser-Fall lebenslange Haftstrafen wegen Mordes verhängt. Der Bundesgerichtshof (BGH) sah aber den bedingten Tötungsvorsatz als nicht ausreichend belegt an und hob das Urteil im März 2018 auf. Die angeordnete Neuverhandlung vor dem Landgericht war im August im ersten Anlauf geplatzt. Verteidiger hatten die damaligen Richter erfolgreich wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Der Fall ging an eine andere Strafkammer.
Die Staatsanwaltschaft geht von einem gemeinschaftlichen Mord aus. „Sie versuchten, das illegale Straßenrennen zu gewinnen und sich die damit verbundene und angestrebte Selbstbestätigung zu sichern“, heißt es in der erneut verlesenen Anklage. Aus niedrigen Beweggründen und mit gemeingefährlichen Mitteln hätten die beiden Raser gehandelt.
Regungslos hörten sie auch im neuen Prozess die Vorwürfe. Der ältere Angeklagte war mit seinem hochmotorisierten Auto in den Geländewagen des Opfers in der Nähe des bekannten Kaufhaus des Westens an der Tauentzienstraße geprallt. Der aus dem Kosovo stammende Raser ist mehrfach wegen Verkehrsdelikten vorbestraft. Spontan sollen er und der jüngere Angeklagte, ein früherer Bundeswehrsoldat, an einer Ampel ein „Stechen“ begonnen haben. Beide sind seit März 2016 inhaftiert.
Mit bis zu 170 Kilometern die Stunde sollen die Sportwagenfahrer gerast sein – über elf Ampeln hinweg, die zumeist auf Rot standen. Bis einer mit seinem Wagen an einer Kreuzung mit einem Geländewagen zusammen stieß, der bei Grün anrollte.
Ein 37-jähriger Sohn des Getöteten saß auch diesmal als Nebenkläger mit im Saal. Es sei schwer, erneut ins Gericht zu kommen, sagte Maximilian Warshitsky. Aus seiner Sicht sei es Mord. „Sie wussten, dass etwas passieren kann.“ Nun versteckten sie sich hinter ihren Anwälten.“ Bis heute habe er von ihnen kein Wort der Entschuldigung gehört. Er hoffe auf ein Urteil mit Signalwirkung. 19 weitere Verhandlungstage sind bis Februar terminiert.