Konstanz/Wassenberg. Im Internet sprach er von der großen Liebe, doch er wollte nach Überzeugung der Richter nur Sex: Ein 53-Jähriger ist vom Konstanzer Landgericht wegen Kindesentziehung zu einem Jahr und neun Monaten Haft verurteilt worden.
Der Arbeitslose aus Eigeltingen bei Konstanz hatte eine Chatpartnerin aus ihrem Heimatort Wassenberg bei Mönchengladbach ohne Erlaubnis der Eltern zu sich an den Bodensee geholt. Vom Anklagepunkt der zweimaligen Vergewaltigung wurde der gelernte Chemiefacharbeiter allerdings mangels Beweisen freigesprochen.
Das Gericht wusste nicht, welcher Version der 14-Jährigen es glauben sollte. Erst in der dritten Vernehmung hatte das Mädchen erzählt, es habe Widerstand gegen den Geschlechtsverkehr geleistet. So wurde im Zweifel zugunsten des Angeklagten entschieden.
Keinen Zweifel hegte Richter Joachim Weimer jedoch daran, dass der 53-Jährige beim Chat nur den Gedanken hatte, "junge Mädchen zu sich ins Bett zu bringen". Dafür habe er sich jünger gemacht und mit "großer List" dem Mädchen "den Lover vorgespielt, der sie auf Händen trägt", sagte Weimer in der Urteilsbegründung.
"Früher waren es böse Onkels, die Kinder mit Bonbons ins Auto lockten, heute wird das Internet zunehmend zum Ausgangspunkt erheblicher Straftaten, leider auch sexueller", stellte Richter Weimer fest. Der Arbeitslose, der täglich mehrere Stunden vor dem PC saß, habe "mit unglaublicher Fantasie, kaum zu überbietender Hartnäckigkeit und unglaublicher Frechheit" gearbeitet.
Dafür legte er sich verschiedene Chat-Nicknames ("Spitznamen") wie "Schmusebärchen" oder "Binlieb24" zu und schmückte sein Internet-Profil mit Herzchen oder Blümchen. Als die 14-Jährige von Stress mit den Eltern berichtete, überredete er sie, zu ihm zu ziehen und holte sie mit dem Auto ab.
Aber auch die 14-Jährige hatte im Chat etwas vorgespielt. Sie gab sich als 17-Jährige aus und tat so, als ob sie über Sex gut Bescheid wusste, obwohl sie noch damit keine Erfahrung hatte. Über die Motive des Mädchens konnte das Gericht nur rätseln. War es der Drang nach Geltung und Anerkennung gegenüber den Klassenkameraden oder älteren Geschwistern? "Hat sie wirklich geglaubt, hier ist mein Märchenprinz?", fragte sich der Richter.
Habe sie Eindruck schinden wollen und sich deshalb wie eine Erwachsene aufgeführt? Als sie am Treffpunkt das Alter des 53-Jährigen erkannte, habe sie einen Schock erlitten, sich aber nicht aus ihrer fiktiven Vorstellung gelöst. "Er war doch so lieb", hatte sie zu Protokoll gegeben.
Bei dem Prozess trat der Unterschied zwischen Schein und Sein, der virtuellen Welt und dem wahren Leben, krass zutage. Im Chat hatte sich der Arbeitslose als jung und attraktiv beschrieben. Auf der Anklagebank saß hingegen ein älterer Mann, klein und gedrungen.
Von Anfang an hatte er beteuert, die Initiative sei von der 14-Jährigen ausgegangen. "Ich habe großen Mist gebaut, aber eine Vergewaltigung gab es nicht", sagte er im Schlusswort.
Die Anwältin der 14-Jährigen berichtete, dass die Schülerin große seelische Probleme habe und psychologisch betreut werde. Dem 53-Jährigen warf sie vor, er habe sich bei jungen Mädchen in Chatrooms "eingeschleimt". Sie sagte: "Alles war Taktik, das Kind entsprach seinem Beuteschema."