Sex-Verbrecher schlägt erneut zu

Ein erst vor wenigen Tagen aus der Sicherungsverwahrung entlassener 47-Jähriger überfällt eine Zehnjährige auf offener Straße.

Duisburg. Gerade einmal zehn Tage war Ricardo K. (47) aus mehr als zehnjähriger Sicherungsverwahrung in Freiheit, dann schlug er am Sonntag nach Einbruch der Dunkelheit gegen 17.40 Uhr wieder zu: Im Duisburger Stadtteil Homberg packte er auf offener Straße ein zehnjähriges Mädchen von hinten am Hals, hob es an den Hüften hoch, versuchte es wegzuzerren. Das Mädchen war auf dem Heimweg zu seinen Eltern, kannte den Mann nicht, berichteten am Montag Polizei und Staatsanwaltschaft.

Zum Glück konnte sich das Mädchen schnell aus dem Griff befreien und lief unverletzt zu seinen Eltern, die sofort die Polizei informierten. Bereits eine knappe Stunde später wurde Ricardo K. festgenommen - "wegen der guten Täterbeschreibung und der räumlichen Nähe des Tatortes zu seinem Wohnort", hieß es aus Ermittlerkreisen. Eine Haftrichterin erließ am Montag Haftbefehl gegen den 47-Jährigen - wegen versuchter Freiheitsentziehung und versuchten sexuellen Missbrauchs von Kindern.

Ricardo K. hatte eine Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren wegen sexueller Nötigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verbüßt, war zudem wegen des brutalen Sex-Verbrechens und seiner potenziellen Gefährlichkeit zu zunächst zehnjähriger, anschließend dann unbefristeter Sicherungsverwahrung verurteilt worden.

Doch nach mehr als zehnjährigem Aufenthalt in der Justizvollzugsanstalt Werl - eines von zwei Gefängnissen in NRW, in denen besonders gefährliche Sicherungsverwahrte untergebracht sind - wurde er am 18.November auf Anweisung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm entlassen. Anlass war das umstrittene Urteil des EU-Gerichtshofs für Menschenrechte, der die nachträgliche Sicherungsverwahrung in Deutschland gekippt hatte.

Ein Gutachten habe ergeben, dass es bei Ricardo K. "keine konkreten Anzeichen für eine hochgradige Gefahr der Begehung schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten" gebe, sagte OLG-Sprecherin Christiane Kroll. Damit habe K. wegen des Brüsseler Urteils entlassen werden müssen.

In Duisburg war der 47-Jährige nach seiner Freilassung bei Verwandten untergeschlüpft, hatte zunächst unter Polizeibeobachtung gestanden. Diese Beobachtung war allerdings eingestellt worden, nachdem Ricardo K. eine Woche lang allen Auflagen wie tägliches Melden bei der Polizei nachgekommen war.