Zeitbomben
Nach dem Urteil des EU-Gerichtshofes für Menschenrechte hatten viele so etwas befürchtet: Ein nach dem Brüsseler Spruch aus Sicherungsverwahrung freigelassener Triebtäter hat erneut zugeschlagen. Solche Katastrophen zu verhindern, fehlen derzeit die rechtlichen Möglichkeiten: Der Bundesgerichtshof ist uneins, wie das Urteil umgesetzt werden kann, ohne die Allgemeinheit zu gefährden - es fehlen Gesetzesvorgaben aus der Politik.
Die Oberlandesgerichte müssen mangels BGH-Leitlinien das derzeitige Recht umsetzen und freilassen. Den Schwarzen Peter hat die Polizei, die die Zeitbomben überwachen soll - und der das dafür notwendige Personal dann an anderer Stelle fehlt. Leidtragende sind die möglichen Opfer, die dieses Versagen der Politik ausbaden müssen.
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