Steuerbetrug: Franjo zeigt sich selbst an
Pooth-Pleite: Experte: Wenn der Weg in die Privatinsolvenz gewählt wird, bleibt der Fiskus auf seinen Forderungen sitzen.
Düsseldorf. Nach der Pleite seiner Firma Maxfield fordern insgesamt 461 Gläubiger von Franjo Pooth rund 27 Millionen Euro zurück. Jetzt ist ein weiterer Gläubiger hinzugekommen: der deutsche Fiskus. Denn den hat der Ehemann von Werbe-Ikone Verona um Gelder in noch unbekannter Höhe betrogen.
"Herr Pooth hat sich beim Finanzamt Düsseldorf wegen Steuerhinterziehung selbst angezeigt", bestätigte gestern Oberstaatsanwalt Arno Neukirchen, Sprecher der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, unserer Zeitung. Über die Höhe der von Franjo Pooth hinterzogenen Steuern machte er jedoch keine Angaben.
Mit seiner Selbstanzeige kann Franjo Pooth einer Verurteilung in einem möglichen Steuerstrafverfahren entgehen - falls die Steuerhinterziehung zum Zeitpunkt der Selbstanzeige noch nicht entdeckt war. Aber die hinterzogenen Steuern muss er natürlich nachzahlen.
Doch was ist, wenn Pooth gar nicht mehr das Geld für diese Steuernachzahlung hat? "Dann dürfte der Fiskus wohl letztlich auf seinen Forderungen sitzen bleiben und mit leeren Händen dastehen", sagt der Essener Steuerberater und Steuerrechts-Experte Helmut Friederici. Fälle, in denen sich Steuerbetrüger selbst anzeigen und anschließend kein Geld haben, um die Steuernachforderungen zu begleichen, seien nämlich "gar nicht so selten".
In der Regel wählen solche Schuldner den Weg in die Privatinsolvenz. Nach einem entsprechenden Antrag bei Gericht folgt eine sechsjährige so genannte Wohlverhaltensperiode, während der der überschuldete Verbraucher den pfändbaren Teil seines Einkommens abtritt. Der unpfändbare Freibetrag für den Versorger einer dreiköpfigen Familie beträgt rund 1800 Euro. Nach sechs Jahren kann dann die so genannte Restschuldbefreiung beantragt werden, und der Verbraucher ist schuldenfrei.
Ob aber Franjo Pooth diese Möglichkeit hat, ist fraglich. Denn die Restschuldbefreiung kann versagt werden, wenn der Verbraucher zuvor wegen einer Insolvenzstraftat verurteilt wurde. Genau dies, nämlich Insolvenzverschleppung, vermutet aber die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen gegen Pooth - unter anderem.
So muss die Staatsanwaltschaft immer noch einige Fragen abschließend klären: Stimmt die Behauptung mehrerer Maxfield-Mitarbeiter, dass Franjo Pooth mehrfach mit hohen Bargeldbeträgen im Koffer nach London geflogen ist? Und was hat er dort mit dem Geld gemacht?
Franjo Pooth hat in der britischen Hauptstadt eine Wohnung, in der wiederum eine Firma residiert, die angeblich mit Maxfield zusammengearbeitet hat. Zwar ist die Firma in Großbritannien offiziell registriert, doch über ihre geschäftlichen Aktivitäten ist bislang nichts bekannt. Die Firma sei allein aus steuerlichen Gründen gegründet worden, berichtet die "Bild" unter Berufung auf einen ehemaligen Pooth-Mitarbeiter.