Urteil im Fall Ursula Herrmann rechtskräftig

Augsburg. Das Urteil gegen den Entführer der kleinen Ursula Herrmann ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte nach Angaben vom Mittwoch die Entscheidung des Landgerichts Augsburg.

Es hatte den Angeklagten im vergangenen Jahr zu lebenslanger Haft verurteilt. Nach einem Mammutprozess waren die Richter überzeugt, dass er im Jahr 1981 am Ammersee die zehnjährige Ursula Herrmann entführt und in eine im Wald vergrabene Kiste gesperrt hatte. Das Kind starb darin qualvoll.

Ermittler hatten den Fernsehtechniker im Jahr 2008 festgenommen. Der Fall gilt als einer der spektakulärsten Kriminalfälle in der Geschichte der Bundesrepublik. Die „Augsburger Allgemeine“ (Mittwoch) hatte bereits über die BGH-Entscheidung berichtet.