Urteil: Jackos Leibarzt schuldig gesprochen
Die Jury befand, dass Mediziner grob fahrlässig handelte.
Los Angeles. Eine zwölfköpfige Jury in Los Angeles hat Michael Jacksons Leibarzt Conrad Murray für schuldig befunden. Murray wurde vorgeworfen, durch grobe Fahrlässigkeit den Tod des Entertainers verursacht zu haben, der am 25. Juni 2009 an einer Überdosis des Schlafmittels Propofol gestorben war.
Knapp sechs Wochen dauerte der Strafprozess gegen den 58-Jährigen. Um sich zu einem einstimmigen Urteil durchzuringen aber brauchten die Geschworenen weniger als vier Tage. Im Mittelpunkt des Verfahrens hatte die Frage gestanden, ob der Facharzt seinem prominenten Patienten die tödliche Dosis des Narkosemittels gegeben hatte oder sich der „König der Popmusik“ diese selbst verabreicht hatte.
Murrays Staranwälte Ed Chernoff und Michael Flanagan argumentierten, dass Jackson dem Druck seiner bevorstehenden Welttournee nicht gewachsen war und Selbstmord begehen wollte. Er habe das Betäubungsmittel selbst genommen, nachdem Murray das Schlafzimmer der Poplegende verlassen hatte.
Ein ganz anderes Bild zeichnete Staatsanwalt David Walgren: Der Patient sei viel zu schwach gewesen, um das Propofol selbst in die Kanüle in seinem Bein einzuführen. Selbst wenn dieser unwahrscheinliche Fall eingetreten wäre, hätte Murray seine ärztliche Sorgfaltspflicht missachtet. Jackos Abhängigkeit von Schlafmitteln sei dem Kardiologen bekannt gewesen, sagte Walgren. „Seinem Patienten überhaupt den Zugriff zu diesen Mengen zu erlauben war schlichtweg kriminell“ sagte der Staatsanwalt.
Obwohl fahrlässige Tötung eine Gefängnisstrafe von bis zu vier Jahren nach sich ziehen kann, gilt als unwahrscheinlich, dass Murray die volle Strafe wird absitzen müssen. Ein neues Gesetz in Kalifornien sieht nämlich vor, dass bei den meisten nicht-gewalttätigen Verbrechen die Verurteilten mit elektronischen Fußfesseln unter Hausarrest gestellt werden. Damit sollen die überfüllten Justizvollzugsanstalten entlastet werden.