Urteil: Lebenslang nach Mord an schwangerer Ex-Freundin
Bielefeld (dpa) - Für den Mord an einer 28-jährigen schwangeren Frau aus Minden muss der Ex-Freund des Opfers lebenslang ins Gefängnis. Das Landgericht Bielefeld nannte als Grund für das Urteil niedrige Beweggründe.
Der 24-jährige habe sich vor der Tat mehrere Monate lang in Lügen verstrickt. Seine Familie hatte eine Hochzeit mit einer jüngeren Frau geplant und wusste von der 28-Jährigen und ihrer Schwangerschaft nichts. Der Angeklagte wiederum hatte ihr die anderweitigen Hochzeitspläne verschwiegen. Er verlangte von ihr eine Abtreibung, damit sein Lügengebilde nicht zusammenbricht. Weil sie das verweigerte, tötete er sie nach Überzeugung des Gerichts vor den Augen ihrer Kinder mit fast 30 Messerstichen. Der Anwalt des Verurteilten kündigte Revision an.