Er war nicht nur ein Spinner Mord im Staate P.: „Reichsbürger“ muss lebenslang in Haft

Nürnberg (dpa) - Er war bereit, sein von ihm geschaffenes „Staatsgebiet“ mit „Blut, Eisen und Feuer“ zu verteidigen. So zitiert die Vorsitzende Richterin Barbara Richter-Zeininger aus Dokumenten von Wolfgang P. aus Georgensgmünd.

Der 50-Jährige habe die Bundesrepublik Deutschland und ihre Amtsträger nicht anerkannt. Er habe sie als eine GmbH gesehen, an deren Gesetze er sich nicht halten muss. Stattdessen habe er sich seine eigenen Regeln gegeben - die ihm erlauben, Gewalt anzuwenden, um sich oder seinen Besitz zu schützen.

Aus dieser Gesinnung heraus habe er bei einem Polizeieinsatz am 19. Oktober 2016 auf Beamte geschossen, einen von ihnen getötet und zwei verletzt. Damals sollten die rund 30 Waffen des 50-Jährigen beschlagnahmt werden. „Die von ihm gemachten und geltenden Regeln erlaubten ihm, zu schießen“, sagt die Vorsitzende. Wegen Mordes und zweifachen versuchten Mordes verurteilt das Landgericht in Nürnberg den 50-Jährigen zu lebenslanger Haft.

Als P. den Gerichtssaal betritt - wie immer in weißem Hemd und grauem Anzug -, hat er ein Lächeln im Gesicht. Die ausführliche Urteilsbegründung nimmt er dann weitgehend regungslos hin. Nur als die Richterin mehrere seiner eigenen Sätze vorliest, schüttelt er den Kopf. Ihm gegenüber sitzt die Mutter des Beamten, den er vor einem Jahr getötet hat. Sie muss sich Tränen wegwischen, während die Vorsitzende ausführlich erklärt, wie es zu der Tat kommen konnte.

P. habe sich nach einem schweren Unfall vor 16 Jahren immer mehr verändert und sein „eigenes System“ aufgebaut, sagt die Richterin. Er gibt seinen Personalausweis ab, meldet seinen Wohnsitz und seine Kampfsportschule ab, zahlt keine Steuern und Gebühren mehr. Er „gründet den absoluten Staate P.“, gibt sich „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ und sogar eine „Gebührenordnung“. Seinen Briefkasten markiert er mit der Aufschrift „Abfall“. Der Fall hatte ein Schlaglicht auf die Bewegung der „Reichsbürger“ geworfen. Davor waren sie von vielen als „Spinner“ abgetan worden.

Wenn Polizisten oder andere Behördenvertreter zu P. kommen, dürfen diese seinen „Staat“ nur auf Einladung betreten. Mit gelben Linien um sein Grundstück markiert er sein Reich. Bei einer solchen Gelegenheit wird er schnell aggressiv. Eine Kontrolle der Waffen in seinem Haus lässt er nicht zu. Das Landratsamt beschließt daher, P.s Waffenerlaubnisse zu widerrufen. P. erkennt diesen Bescheid nicht an. Stattdessen erkundigt er sich kurz darauf bei einem befreundeten Polizisten, was gegen ihn vorliegt und geplant ist.

Nur wenige Tage vor dem Einsatz äußert er bei einem Poker-Abend, dass er damit rechnet, dass Spezialeinsatzkräfte (SEK) zu ihm kommen. Laut einem Zeugen sagt P.: „Ein paar von denen nehme ich mit.“ Und als am Abend vor dem Einsatz die Straßenlaternen neben P.s Haus ausgeschaltet werden, sagt der 50-Jährige zu einem Bekannten sinngemäß: „Die werden doch jetzt wohl nicht kommen?“ Die Richterin ist überzeugt: „Spätestens ab diesem Zeitpunkt rechnete der Angeklagte mit einem in Kürze bevorstehenden Einsatz der Polizei.“

Als die Beamten am frühen Morgen sein Haus stürmen, rufen sie mehrfach laut „Polizei“. Dies habe der Angeklagte gehört und er habe auch das Blaulicht vor seiner Tür gesehen. Daraufhin habe er seine unter dem Kopfkissen liegende Pistole genommen und durch die teilverglaste Wohnungstür elfmal auf die Beamten gefeuert. Sieben Schüsse treffen einen 32-Jährigen. „Eine gute Trefferquote“, sagt die Richterin. Ein Projektil durchdringt die Lunge des Mannes. Er stirbt später an einem Hirnschaden wegen Sauerstoffunterversorgung.

Dabei habe P. erkannt, dass es sich vor seiner Tür um SEK-Beamte handelt. Er habe Helme und ein Polizeischild sehen können. P. habe auch „nicht blindwütig drauf los geschossen“, betont die Richterin. Er habe eine Entscheidung getroffen - ob er als „Held oder Arschloch“ dastehen wird. Dies erzählt er später dem psychiatrischen Gutachter. Und er habe sich entschieden, gezielt auf den ungeschützten Beamten zu schießen, sagt Richter-Zeininger.

Die Kammer sieht zwei Mordmerkmale als erfüllt: Heimtücke und niedere Beweggründe. SEK-Beamte rechneten zwar mit Angriffen. Trotzdem könnten sie arg- und wehrlos sein - wie in diesem Fall der 32-Jährige. „Es kommt auf den konkreten Angriff und die konkrete Situation an“, betont die Richterin. Mit den Kollegen an seiner Seite habe sich der 32-Jährige „keiner Gefahr ausgesetzt“ gefühlt und dem „plötzlichen Angriff auch nichts entgegensetzen“ können.

Ein Angriff auf einen Repräsentanten des Staates aus einer solchen Ideologie heraus sei zudem „verachtenswert“. P. habe seine Rechtsordnung vor die der Bundesrepublik gestellt. Eine besondere Schwere der Schuld sah die Kammer nicht. Damit kann P. vorzeitig aus der Haft entlassen werden.

Obwohl P. die Gerichte in Deutschland nicht anerkennt, hofft er nun auf eines: Seine Anwältin Susanne Koller kündigt an, in Revision zu gehen. „Wir werden das Urteil überprüfen lassen.“ Ihrer Ansicht nach ist P.s Tat nur als fahrlässige Tötung zu werten. Das Landgericht habe sich ihrer Ansicht nach „nicht ganz von dem Druck freimachen können, der hier bestand“ - durch Medien und Politik. „Beim BGH befinden wir uns nicht mehr in Bayern und insofern werden wir sehen, was der Bundesgerichtshof aus der Sache macht.“

Nebenklage-Anwältin Monika Goller will keine Revision einlegen. Sie vertrat die Eltern des getöteten Beamten. „Ich bin zufrieden mit dem Urteil. Die Kammer hat den Angeklagten als das verurteilt, was er ist: ein Mörder“, sagt Goller. Für Mutter und Vater des 32-Jährigen sei das Urteil eine „Erleichterung“. „Es war ein Schlusspunkt. Es fällt jetzt leichter, das Geschehen zu verarbeiten.“