Verwaltungsgericht: Rentner klagt gegen Lärm aus Sado-Maso-Studio
Der Nachbar geht gegen die Stadt Mönchengladbach vor. Die hatte eine Baugenehmigung erteilt.
Mönchengladbach. Aufhängen, Anketten, Schläge mit dem Rohrstock, Reizstrom, dazu Rollenspiele mit Frau Doktor, Frau Lehrerin, Verhöre und Mumifizierungen - das sind nur einige Beispiele aus dem Angebot eines Sado-Maso-Studios in Mönchengladbach.
Praktiken, die einem direkten Nachbarn des Studios ein Dorn im Auge sind. Der Rentner klagt deshalb gegen die Stadt Mönchengladbach. Denn die hat die Baugenehmigung für das Etablissement erteilt.
Der Mann fühlt sich nach Angaben seines Anwalts vor allem durch die Geräusche aus dem Dachfenster des angrenzenden Hauses belästigt. "Wenn man auf der Terrasse sitzt, kann man jedes Wort der Verhandlungsgespräche hören", sagte Anwalt Thomas Müting gestern beim Prozessauftakt am Verwaltungsgericht in Düsseldorf. Die Begegnungen mit Kunden seien "unangenehm".
Der Vertreter der Stadt führte Urteile und Gutachten an, die Baugenehmigungen dieser Art seiner Ansicht nach stützen. Außerdem sei vor dem besagten Fenster der Lärmpegel gemessen worden. Er habe bei 30 Dezibel gelegen. "Als die Glocke der Schule in der Nähe läutete, waren es gleich 60 Dezibel", zitierte er aus der Studie.
Der Vermieter des Sex-Studios, der in dem Haus wohnt und einen Internet-Handel mit Sado-Maso-Artikeln im Erdgeschoss betreibt, pochte vor Gericht auf sein Recht. Elf Jahre hatte er das Dachgeschoss bereits an verschiedene Damen vermietet, als ihm die Stadt 2005 das Studio schloss - eben weil die Baugenehmigung für eine gewerbliche Nutzung des Wohnhauses fehlte. Danach habe er nach Rücksprache mit dem Amt 50 000 bis 60 000 Euro für Fenster, Treppen und einen Stellplatz investiert, um alle Vorgaben fürs Gewerbe zu erfüllen.
Am 20. November soll das Urteil fallen.