Düsseldorf Amri-Sitzung: Opposition jagt Jäger

In der hitzigen Landtagsdebatte stand der Innenminister unter Dauerbeschuss. Zweifel, dass alles getan wurde, um einen Anschlag zu verhindern, konnte er nicht ausräumen.

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Düsseldorf. Die einen packte „kalte Wut“, die anderen „maßloser Ärger“, dem nächsten ging „die Hutschnur hoch“. In der Sondersitzung des NRW-Innenausschusses nach dem Berlin-Anschlag wurde Innenminister Ralf Jäger (SPD) am Donnerstag von wütenden Vertretern der Opposition unter Dauerbeschuss genommen — und wütend antwortete der Minister auch nach viereinhalb Stunden Mammutsitzung. Die Sicherheitsbehörden hätten ihre Mittel „bis an die Grenzen des Rechtsstaates“ ausgeschöpft, die Ausländerbehörden intensiv „an dem Ziel gearbeitet, diese Person abzuschieben“, versicherte Jäger. Überzeugen konnte er seine Angreifer davon aber nicht.

Kontakte zur Terrorgruppe IS, 14 Alias-Personalien und dann noch explizite Warnungen von Geheimdiensten aus Nordafrika vor Anis Amri — dass das als Grundlage für konkrete Maßnahmen nicht ausreichen soll, wollte Marc Lürbke von der FDP nicht gelten lassen. Auch CDU-Mann Gregor Golland fragte: „Was muss eine Person denn noch tun?“ Ein Reigen, in den selbst Vertreter aus Jägers eigener Partei einfielen. So hakte der SPD-Abgeordnete Andreas Bialas aus Wuppertal nach: „Muss man schon im Lkw sitzen, damit der Staat handeln kann?“

Zumindest, so erklärte Jäger, sei die irgendwo geäußerte Absicht, sich eine Waffe besorgen zu wollen, nicht genug. „Das, was die Sicherheitsbehörden wussten, war Hörensagen. Das reicht in einem Rechtsstaat nicht aus, um jemanden in Haft zu bringen.“ Ebenso wenig das Verbreiten extremistischen Gedankengutes: „Es gibt in Deutschland keine Gesinnungshaft.“

Deshalb, so erläuterte Dieter Schürmann als oberster Kriminalbeamter NRWs den Ausschussmitgliedern, habe man versucht, Anis Amri etwa wegen des Erschleichens von Sozialleistungen hinter Gitter zu bringen — die für das Verfahren zuständige Staatsanwaltschaft in Duisburg habe aber keine ausreichenden Haftgründe gesehen.

Allerdings räumte Burkhard Schnieder von der Abteilung Ausländerangelegenheiten im Ministerium auch ein, dass nicht versucht wurde, Amri zu belangen, weil er nach Ablauf seiner Duldung weiterhin durch ganz Deutschland reiste — verbotenerweise. „Die Praxis zeigt, dass entsprechende Verfahren meist eingestellt werden“, so Schnieder. Ein bekannter Gefährder aus Bochum habe für einen 35-fachen Verstoß gerade mal eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen à zehn Euro erhalten. Lothar Hegemann von der CDU bezeichnete das als „Kapitulation“ des Rechtsstaates: „Da geht dem Bürger die Hutschnur hoch!“ Auch für Meldeauflagen für den Tunesier waren laut Jägers Ministerium die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt — zudem wären sie kontraproduktiv gewesen, weil sie Amris extrem konspiratives Verhalten nur noch gesteigert hätten.

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU, Peter Biesenbach, wollte insbesondere wissen, weshalb das Innenministerium keine Abschiebeanordnung erlassen habe, mit der ein Ausländer laut Paragraf 58a des Aufenthaltsgesetzes zur Gefahrenabwehr ohne vorherige Ankündigung abgeschoben werden kann. Laut Jäger wurde diese Möglichkeit durch das Gemeinsame Terrorabwehrzentrum (GTAZ) hochkarätig geprüft, der Paragraf sei aber aufgrund seiner hohen Voraussetzungen „faktisch nicht anwendbar“ — und sei seit seiner Einführung 2005 auch noch in keinem einzigen Fall angewendet worden. Ebenfalls alle Versuche, Amri regulär abzuschieben, scheiterten laut Burkhard Schnieder an der mangelnden Kooperationsbereitschaft der tunesischen Behörden: „Das Ausländerrecht hat sich als stumpfes Schwert erwiesen.“

Dass man Anis Amri so lange im Visier hatte und trotzdem nicht kommen sah, was kam, macht auch in der Regierung niemanden glücklich, das zumindest wurde in der Sondersitzung deutlich. „Wir müssen aus dem schrecklichen Ereignis Lehren ziehen“, forderte Jäger. Es müsse darüber gesprochen werden, wie Gefährder besser überwacht, möglicherweise auch schneller in Haft gebracht werden können. Zudem müssten die Verfahren für Passersatzpapiere aus Ländern wie Tunesien, die bis zu 14 Monate dauerten, beschleunigt werden. Und auch die strengen Voraussetzungen des Paragrafen 58a für die Abschiebungsanordnung gehörten auf den Prüfstand.