Analyse: Regeln für die Überwachung im Job
Union und FDP haben sich auf einen Gesetzentwurf beim Datenschutz geeinigt. Er dürfte aber bei den Arbeitgebern auf Kritik stoßen.
Berlin. Nach einer Serie von Skandalen in Unternehmen sollen Arbeitnehmer künftig besser gegen Überwachung und Bespitzelung am Arbeitsplatz geschützt werden. Union und FDP einigten sich weitgehend auf einen Entwurf für ein Gesetz zum Arbeitnehmer-Datenschutz. Ein zentraler Punkt der Neuregelung ist, dass heimliche Videoüberwachung von Arbeitnehmern künftig nicht mehr möglich ist.
Insgesamt soll gelten, dass für die Erhebung von Daten ohne Kenntnis der Beschäftigten - beispielsweise zur Korruptionsbekämpfung - strenge Voraussetzungen vorliegen müssen. Das Kabinett wird den Entwurf aus dem Haus von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) voraussichtlich am Mittwoch beschließen. Das bestätigten Regierungs- und Parteikreise am Montag.
Mit den Plänen reagiert die Bundesregierung auf Ausspähaffären etwa bei Lidl, der Bahn und der Telekom in den vergangenen zwei Jahren. Ursprünglich sollte ein Entwurf bereits bis zur Sommerpause dem Kabinett zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Datenschützer, aber auch Politiker von FDP und Union sowie Vertreter der Gewerkschaften und der Arbeitgeber hatten teils deutliche Nachbesserungen verlangt. Der FDP-Rechtsexperte Christian Ahrendt sagte, beim Arbeitnehmer-Datenschutz zeige die Bundesregierung, dass sie handlungsfähig sei. Kritik kam von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. Im Vergleich zu den Plänen, die im Frühjahr auf dem Tisch gelegen hätten, sei der Entwurf aus ihrer Sicht deutlich schlechter. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums wollte sich nicht zu Details der Regelung äußern. Minister de Maizière wolle die Öffentlichkeit am Mittwoch informieren.