Berlusconis Korruptionsprozess eingestellt wegen Verjährung

Mailand (dpa) - Silvio Berlusconi hat es wieder einmal geschafft: Der italienische Ex-Regierungschef ist im Korruptionsprozess um den Anwalt David Mills wegen Verjährung freigesprochen worden.

Mit dem Urteil zog das Mailänder Strafgericht am Samstag nach etwa fünf Jahren einen Schlussstreich und stellte das Verfahren ein, sagte aber nicht, dass Berlusconi unschuldig sei. Die Urteilsbegründung legte das Gericht noch nicht vor. Davon könnte abhängen, ob Staatsanwaltschaft oder auch die Verteidigung die Mailänder Entscheidung noch anfechten.

Der 75-jährige Ex-Ministerpräsident war angeklagt, dem Briten Mills in den 90er Jahren für Falschaussagen in zwei Prozessen 600 000 Dollar Bestechungsgeld gezahlt zu haben. Die Staatsanwaltschaft hatte für fünf Jahre Haft gefordert. Berlusconi setzte darauf, dass er in jedem Fall schon bald von einer Verjährung profitieren könnte. Seine Anwälte plädierten zudem auf unschuldig.

„Es ist sinnlos, das zu kommentieren“, meinte Staatsanwalt Fabio De Pasquale nach dem Urteil. Mit einem Strahlen quittierten es hingegen Berlusconis Anwälte Niccolo Ghedini und Piero Longo, wie TV-Bilder zeigten. „In einem normalen Land hätte dieser Prozess gar nicht begonnen, jetzt wurde die Verurteilung eines Unschuldigen vermieden“, sagte Gaetano Quagliariello von Berlusconis Partei PdL.

Das Gericht will die Urteilsbegründung innerhalb von 90 Tagen vorlegen. Daraus dürfte dann auch hervorgehen, ob Berlusconi nach Auffassung der Richterinnen die Straftaten begangen hat oder nicht. Seine Anwälte meinten, er hätte nicht nur wegen Verjährung, sondern auch in der Sache freigesprochen werden müssen. Sie könnten deshalb das Urteil noch anfechten.

Wäre Berlusconi in dieser ersten Instanz verurteilt werden, hätte er nicht ins Gefängnis gehen müssen. Nach italienischem Recht gibt es jeweils noch zwei Berufungsinstanzen. Die Anklage ging allerdings von einer Verjährung des Mills-Falls erst im Mai aus. Berlusconis Prozess war von dem gegen den Briten abgetrennt worden, auch weil ihm das Parlament mit einem Gesetz zeitweise Teilimmunität beschafft hatte. Mills wurde im Februar 2009 in Abwesenheit verurteilt, später dann jedoch vom höchsten italienischen Berufungsgericht freigesprochen.

In mehr als 100 Verfahren seien über 900 Staatsanwälte in den Jahrzehnten mit ihm und seinem Konzern beschäftigt gewesen, hatte der am Samstag nicht im Gericht anwesende Berlusconi festgehalten. Er hatte wiederholt erklärt, er werde von befangenen Richtern verfolgt.

Ein Schuldspruch in erster Instanz wäre auch keine Premiere für Berlusconi gewesen. Bereits 1997 und 1998 wurde er wegen Korruption, Bilanzfälschung und unerlaubter Parteienfinanzierung in zwei Verfahren zu insgesamt mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Er wurde dann aber in der nächsten Instanz freigesprochen oder die Straftaten waren verjährt. Zu der Zeit liefen ein halbes Dutzend Verfahren gegen den Mailänder Politiker, auch wegen Bestechung und Steuerhinterziehung.

Ein Vierteljahr nach seinem Rücktritt als Regierungschef sind es derzeit nach dem Mills-Prozess noch drei Verfahren gegen Berlusconi. Darunter ist als spektakulärster der „Rubygate“-Prozess wegen illegalem Sex mit minderjährigen Prostituierten und Amtsmissbrauch.