Freispruch zweiter Klasse für Berlusconi

Ein Prozess wegen Korruption wurde wegen Verjährung eingestellt. Zweifel bleiben.

Mailand. In Dutzenden von Verfahren wollten Staatsanwälte und Richter Silvio Berlusconi bereits an den Kragen. Diesmal schien eine erneute Verurteilung in erster Instanz wegen Korruption kurz bevorzustehen. Doch weil Italiens Justizmühlen traditionell langsam mahlen und der frühere Regierungschef gewiefte Anwälte hat, lief es auf eine Einstellung des Verfahrens hinaus — kein Freispruch erster Klasse also, weil die Vorwürfe der Bestechung weiterhin im Raum stehen.

Der Cavaliere kann damit leben. Er ist erfahren in der Abwehr juristischer Angriffe und prahlt des Öfteren geradezu damit, wie oft man ihn schon vor den Kadi gezogen habe oder darauf aus gewesen sei.

Drei Richterinnen waren es, die im Prozess um die angebliche Bestechung eines britischen Anwalts durch Berlusconi nicht anders konnten: Freispruch wegen der Verjährung der Straftaten aus den 1990er Jahren, als der Medienzar und Milliardär 600 000 Dollar für Falschaussagen des Briten gezahlt haben soll. Beide Seiten könnten noch gegen das Mailänder Urteil vorgehen, sobald die Begründung vorliegt.

Trotz strahlender Gesichter bei Berlusconis Anwälten bleibt für alle Seiten die Frage, ob das Glas nun halbvoll oder halbleer ist. Berlusconi ist zwar juristisch in dieser heiklen Korruptionssache aus dem Schneider, von seiner Unschuld ist indessen nicht die Rede.

Keiner scheint nach diesem „Urteil auf Italienisch“ so richtig zufrieden. Staatsanwalt Fabio De Pasquale nicht, der fünf Jahre Gefängnis verlangt hatte. Berlusconis Anwälte Piero Longo und Niccolo Ghedini nicht, weil ihr Mandant nicht die Absolution der drei Richterinnen erhalten hat.

Auch eine Haftstrafe in erster Instanz hätte den Cavaliere aber kaum aus dem Gleichgewicht und nicht hinter Gitter gebracht. Doch er will weiterhin in der Politik mitmischen und dafür die Hände freihaben. So frei zumindest, wie es ihm seine nun noch drei Prozesse erlauben.