Justiz macht Berlusconi wegen Sexaffäre den Prozess
Rom/Mailand (dpa) - Stolpert Italiens Regierungschef Silvio Berlusconi , weil er seine Macht missbrauchte, um eine 17-jährige Prostituierte vor dem Gefängnis zu schützen? Wegen einer Sexaffäre wird ihm nun der Prozess gemacht.
Drei Richterinnen entscheiden über das Schicksal des 74-Jährigen.
Berlusconi wird in einem Schnellverfahren vor Gericht gestellt. Das entschied Ermittlungsrichterin Cristina Di Censo am Dienstag in Mailand auf Antrag der Staatsanwälte. Die Anklagepunkte lauten auf Amtsmissbrauch und Sex mit minderjährigen Prostituierten. Der Prozess soll am 6. April in Mailand beginnen und dürfte weltweites Aufsehen erregen. Die Opposition fordert seinen Rücktritt.
Berlusconi, der seit 17 Jahren die Politik seines Heimatlandes beherrscht, hat wiederholt seine Unschuld beteuert. Drei Richterinnen sind ausgewählt, über sein Schicksal zu entscheiden. Im Falle einer Verurteilung drohen ihm bis zu 15 Jahre Haft. Schon am Wochenende hatten Hunderttausende Frauen auf Demonstrationen Berlusconis Abgang gefordert. Der 74-jährigen Medienmogul beriet sich am Nachmittag mit seinem Anwalt Niccolo Ghedini über die Verteidigungsstrategie.
Amtsmissbrauch wird ihm vorgeworfen, weil er im Mai des vergangenen Jahres die damals 17-jährige Marokkanerin „Ruby“ alias Karima El-Marough persönlich vor dem Gefängnis bewahrt haben soll. Berlusconi hatte dies selbst eingeräumt, den Vorwurf des Amtsmissbrauchs jedoch zurückgewiesen. Vielmehr habe er so handeln müssen, um einen „diplomatischen Zwischenfall“ zu vermeiden in der Annahme, bei Ruby handele es sich um die Nichte des damaligen ägyptischen Staatschefs Husni Mubarak. Seine Anwälte wollen Beweise dafür haben, dass Berlusconi dies glauben musste.
Der Vorwurf, Sex mit minderjährigen Prostituierten gehabt zu haben, stützt sich vor allem auf abgehörte Telefongespräche. Auch hier geht es um die Marokkanerin, die „Ruby Rubacuori“ (Ruby Herzensdieb) genannt wird. Sie soll zusammen mit anderen Prostituierten bei wüsten Partys in Berlusconis Villa San Martino in Arcore bei Mailand mitgemacht haben. Sie selbst soll in den Telefonmitschnitten gesagt haben, sie sei schon im Alter von 16 Gast des Regierungschefs gewesen. Öffentlich hatten Berlusconi wie auch das Mädchen stets abgestritten, Sex miteinander gehabt zu haben.
Für die beiden Anklagepunkte gebe es ausreichend Beweise, begründete die Ermittlungsrichterin ihre Zustimmung zu dem beantragten Schnellverfahren gegen Berlusconi. Die Geschädigten in dem Verfahren seien in punkto Amtsmissbrauch das italienische Innenministerium und im Hinblick auf den Vorwurf des Umgangs mit minderjährigen Prostituierten die junge Marokkanerin. Amtsmissbrauch wird mit bis zu zwölf Jahren Gefängnis bestraft, Sex mit minderjährigen Prostituierten mit höchstens drei Jahren Haft.
Die inzwischen 18-jährige Marokkanerin äußerte sich nur lakonisch zur Anklageerhebung: „Tut mir leid, ich will nur meine Ruhe haben“, sagte sie italienischen Medienberichten zufolge. Sie hatte zuvor erklärt, bei einem Prozess sowieso nur als Zeugin gehört zu werden.
Das Mitte-Rechts-Regierungslager zeigte sich nicht überrascht von der Mailänder Entscheidung. Berlusconi selbst hatte mehrfach geklagt, er werde von „linken“ Staatsanwälten und Richtern verfolgt, die ihn aus dem Amt jagen wollten. Außerdem hält er die Mailänder Justiz für nicht zuständig in dieser Sache. Ähnlich sah dies unlängst auch die Abgeordnetenkammer in Rom, die es den Mailänder Staatsanwälten daraufhin verweigerte, die Büros von Berlusconis „Kassenwart“ auf brisantes Material zur Ruby-Affäre hin durchsuchen zu dürfen.
„Das Minister-Gericht hat gesetzlich das Recht, eben die Ermittlungen zuerst durchzuführen, die im aktuellen Fall unrechtmäßig von der Mailänder Staatsanwaltschaft vorgenommen wurden“, erklärte hierzu am Dienstag Alfonso Papa, Mitglied einer parlamentarischen Rechtskommission von Berlusconis Regierungspartei „Volk der Freiheit“ (PdL). „Dem Bürger und Regierungschef Silvio Berlusconi ist damit ein Grundrecht des italienischen Gesetzes versagt worden“, so Papa.
Berlusconis Anwalt Pietro Longo kommentierte die Entscheidung der Richterin unaufgeregt: „Das ist das, was die Staatsanwälte verlangt haben“, sagte Longo. Es sei im Übrigen bestens, dass drei Frauen das Gericht bildeten: „Frauen sind erwünscht und manchmal auch angenehm.“
Gegen Berlusconi waren in der Vergangenheit bereits mehrere Verfahren angestrengt worden. Die Mehrheit im Parlament hatte ihm allerdings einen juristischen Schutz vor mehreren Prozessen verschafft. Im Januar entzogen ihm die höchsten Richter dann den wichtigsten Teil dieser „Quasi-Immunität“ gegen Gerichtsverfahren. Das bedeutet vor allem, dass es jetzt ein Richter ist und nicht der Regierungschef selbst, der darüber entscheidet, ob Berlusconi wegen seiner Amtsgeschäfte nicht zu einem Gerichtstermin erscheinen muss.
Berlusconi selbst hatte in der vergangenen Woche noch unerschütterlich das von den Staatsanwälten beantragte Schnellverfahren als gezielte Verleumdungskampagne der Medien zurückgewiesen. Er sieht sich als Zielscheibe einer ihm feindlich gesinnten Justiz. Ein Schnellverfahren ohne Vorverhandlungen kann beantragt werden, wenn die Beweislage eindeutig erscheint.
Am 28. Februar wird der Mediasetprozess wieder aufgenommen, am 11. März das Bestechungsverfahren um den ehemaligen Berlusconi-Anwalt David Mills. In einem Fall geht es um Steuervergehen beim Verkauf von Filmrechten, bei denen Berlusconi und sein Konzern mindestens 470 Millionen Euro schwarz in Übersee verdient haben sollen. Dem britischen Anwalt Mills soll Berlusconi 1998 insgesamt 600 000 US-Dollar (443 000 Euro) bezahlt haben, damit dieser in Prozessen gegen seinen Medienkonzern falsch aussagt.