Schweiz gewährt Kroatien keine Freizügigkeit

Bern (dpa) - Als erste Konsequenz aus dem Volksentscheid zur Zuwanderung wird die Schweiz dem neuen EU-Mitglied Kroatien keine Freizügigkeit gewähren.

Foto: dpa

Dies teilte die Schweizer Justizministerin Simonetta Sommaruga der kroatischen Außenministerin Vesna Pusić mit. Die neue Verfassungsbestimmung untersage ab sofort den Abschluss völkerrechtlicher Verträge, die eine unbegrenzte Zuwanderung bedeuten würden. Das vorliegende Protokoll gewähre Kroatien aber nach zehn Jahren volle Freizügigkeit. Der Bundesrat prüfe nun mögliche Lösungen, die Kroatien nicht diskriminierten, teilte Sommaruga weiter mit. Die Schweizer hatten am vergangenen Sonntag mit knapper Mehrheit einer Volksinitiative gegen „Masseneinwanderung“ zugestimmt.

Die national-konservative Schweizer Volkspartei (SVP) als Initiatorin der Volksinitiative drückt aufs Tempo. Fragen der Kontingentierung könnten „auf dem Verordnungsweg sofort gelöst werden“, sagte SVP-Chef Toni Brunner dem Blatt „Schweiz am Sonntag“. Er sehe eine „massive Einwanderungswelle“ auf das Land zukommen, wenn vom Juni an die volle Freizügigkeit mit den EU-Oststaaten und im Sommer 2016 mit Rumänien und Bulgarien gelte.

Aus Sicht der Sozialdemokraten (SP) kommt eine neue Volksabstimmung in Betracht, sobald die bilateralen Verträge mit der EU gekündigt werden müssten. Das Volk müsse wählen können zwischen der Umsetzung der Initiative und der Sicherung des bilateralen Wegs, sagte SP-Chef Christian Levrat der „Sonntagszeitung“. Die Eidgenossen hätten die Initiative angenommen im Glauben, sie sei mit den bilateralen Verträgen vereinbar. Nach einer repräsentativen Umfrage des „Sonntagsblicks“ sind 74 Prozent der Schweizer für die Beibehaltung dieser Verträge.

Unterdessen wollen die finanzstarken Kantone, die gegen die Volksabstimmung gestimmt hatten, den Finanzausgleich zwischen den Kantonen überdenken. Ausgerechnet die Empfängerkantone hätten mit ihrem „Ja“ zur Initiative den starken Kantonen Steine in den Weg gelegt, sagte der Genfer Staatsrat Pierre Maudet.

Mit ihrem Votum zur Begrenzung der Zuwanderung verstoßen die Eidgenossen gegen das Recht auf Personenfreizügigkeit und riskieren den Verlust des privilegierten Zugangs zum EU-Binnenmarkt.