Sexaffäre: Schneller Prozess gegen Berlusconi (mit Video)

Mailand (dpa) - Italiens Regierungschef Silvio Berlusconi soll sich wegen Amtsmissbrauchs und Begünstigung von Prostitution minderjähriger Frauen vor Gericht verantworten. In der Sexaffäre um die blutjunge Marokkanerin „Ruby“ beantragten die Mailänder Staatsanwälte ein Schnellverfahren gegen den Medienmogul.

„Wir haben alle gesehen, dass es sich einzig um eine gezielte mediatische Verleumdung handelt“, reagierte Berlusconi empört auf den Antrag. „Subversive“ Ermittler hätten nur erreicht, die Würde Italiens, seiner Regierung und seiner Person international in den Schmutz zu ziehen.

Die zuständige Ermittlungsrichterin Cristina Di Censo hat nun mindestens fünf Tage Zeit, um über einen Prozess gegen den 74-Jährigen zu entscheiden. Sie könnte allerdings auch eine Verfahrensteilung beantragen und die Anklagepunkte trennen.

Im Falle einer Verurteilung drohen Berlusconi bis zu 15 Jahre Haft. Amtsmissbrauch wird mit vier bis zwölf Jahren Gefängnis bestraft. Der Umgang mit Prostituierten ist in Italien nicht strafbar. Doch auf den Umgang mit minderjährigen Prostituierten steht eine Gefängnisstrafe von sechs Monaten bis zu drei Jahren.

Laut italienischen Medien können die Staatsanwälte nur im ersten Anklagepunkt des Amtsmissbrauchs ein Schnellverfahren rechtfertigen. Dabei geht es darum, dass Berlusconi im Mai vergangenen Jahres die damals 17-jährige Ruby persönlich vor dem Gefängnis bewahrt haben soll.

Berlusconi hatte selbst eingeräumt, in der Nacht bei einem hochrangigen Beamten der Mailänder Polizei angerufen zu haben, um das wegen mutmaßlichen Diebstahls festgenommene Mädchen aus dem Polizeigewahrsam freizubekommen. Er soll dabei auch gesagt haben, sie sei die Nichte des ägyptischen Staatschefs Husni Mubarak.

„Der Amtsmissbrauch existiert nicht: Ich habe damals nur eingegriffen, um einen diplomatischen Zwischenfall zu verhindern“, konterte Berlusconi. Außerdem sei es „seine Art, Menschen in Not zu helfen“. Berlusconis Anwälte wollen beweisen können, dass Ruby sich tatsächlich als Nichte Mubaraks ausgegeben und Berlusconi dies geglaubt habe.

Die Beweislage beim zweiten Anklagepunkt des Umgangs mit minderjährigen Prostituierten erscheint schwieriger. Die Staatsanwaltschaft baut vor allem auf abgehörte Telefongespräche. Die junge Ruby - mit bürgerlichem Namen Karima El Mahroug - soll nach den Ermittlungen schon minderjährig zusammen mit anderen bezahlten jungen Frauen bei wüsten Partys in Berlusconis Villa Arcore bei Mailand mitgemacht haben.

Berlusconi und das Mädchen haben abgestritten, Sex miteinander gehabt zu haben. Ruby dürfte in einem Verfahren gegen den Ministerpräsidenten als Zeugin gehört werden. Es gebe Beweise, dass die Taten begangen worden seien, hielt Mailands Oberster Staatsanwalt Edmondo Bruti Liberati in einer Stellungnahme fest. Und diese sichere Beweislage rechtfertigte für die Staatsanwaltschaft den Weg des Schnellverfahrens.

Ermittlungsrichterin Di Censo wird bei ihrer Entscheidung auch berücksichtigen müssen, dass die Abgeordnetenkammer die Mailänder Justiz in dieser Sache nicht für zuständig erklärt hatte. Die Staatsanwälte hatten erfolglos in Rom beantragt, die Räume des „Kassenwarts“ von Berlusconi, Giuseppe Spinelli, auf brisantes Material über bezahlte Frauen hin durchsuchen zu dürfen.

Berlusconis Anwälte halten auch den Antrag auf ein Schnellverfahren aus diesem Grund für verfassungswidrig. Unklar ist, ob sich die Kammer nun deshalb erneut mit der Affäre befassen muss.

Der massiv angeschlagene Berlusconi gab sich am Mittwoch unerschütterlich: „Ich habe eine dicke Haut, sie werden mich nicht kleinkriegen“, erklärte der Premier im Ministerrat. Doch kommen zu der „Ruby-Affäre“ in den nächsten Wochen und Monaten auch alte Prozesse um Korruption und Steuervergehen, die wieder aufgenommen werden.