Steuerstreit: Schweiz will verhandeln

NRW-Finanzminister nennt Bedingungen für Abkommen.

Düsseldorf. Die Angelegenheit ist vertrackt und hat viele Schlagzeilen produziert: Das gescheiterte Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz, der Ankauf von Steuer-CDs und die Selbstanzeige von Uli Hoeneß haben in den vergangenen Monaten die Republik bewegt. SPD und Grüne hatten im Bundesrat ein Abkommen blockiert, das aus ihrer Sicht einer Amnestie der deutschen Steuersünder gleichgekommen wäre. Nun ist Bewegung in die Sache gekommen: Die Schweiz will nachgeben.

Die Eidgenossen sind nach der deutschen Bundestagswahl im September grundsätzlich bereit, erneut über ein Steuerabkommen zu verhandeln. Der Schweizer Außenminister Didier Burkhalter sagte: „Wenn Deutschland nach seiner Ablehnung das Gespräch mit uns suchen will, sind wir offen. Der heutige Zustand mit Zufallsfunden und rechtlich fragwürdigen CD-Käufen ist für beide Seiten unerfreulich.“ Die Bundesregierung bewertete die Haltung der Schweiz am Donnerstag positiv. Auch die SPD signalisierte Interesse. „Ich begrüße, dass die Opposition jetzt einlenken will“, so Außenminister Guido Westerwelle (FDP).

Die SPD sieht das anders und bewertet die neue Entwicklung in der Schweiz als Erfolg ihrer harten Haltung. Das rot-grün regierte NRW hatte im Bundesrat den Widerstand gegen das alte Abkommen organisiert, Landesfinanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) hatte nicht nur den rechtlich als bedenklich eingestuften Ankauf von Steuer-CDs aus der Schweiz verteidigt, sondern auch für ein neues Abkommen geworben.

„Ohne ein klares Bekenntnis zum automatischen Informationsaustausch, zur gerechten Nachversteuerung und zur Gewährleistung wirksamer Nachprüfungen würden neue Gespräche deshalb wenig Sinn machen. Es geht nicht nur um die Besteuerung der Kapitaleinkünfte, sondern auch darum, dass in Deutschland hinterzogene Steuern nicht im Dunkel der Anonymität verschwinden dürfen“, nannte Walter-Borjans die Bedingungen für die Neuverhandlungen. Sie bedeuteten nichts weniger als eine Abkehr vom Bankgeheimnis der Schweiz.