Vorausgegangen war eine Verständigung zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung: Das Gericht hatte dem Angeklagten eine Freiheitsstrafe von maximal vier Jahren und drei Monaten in Aussicht gestellt, woraufhin dieser ein Geständnis ablegte: Er habe von einer größeren Menge an Waffen in seinem Leihwagen gewusst, aber nicht, wofür diese dienen sollten. Und er habe aus Geldnot gehandelt. Das Landgericht glaubte ihm dies.
Der Mann war wenige Tage vor den Pariser Terroranschlägen im November 2015 von der Polizei aufgegriffen und festgenommen worden. In seinem Auto wurden Kalaschnikows, Sprengstoff und Handgranaten gefunden. Bezüge zu den Pariser Attentätern fanden die Ermittler aber nicht.