Justiz in Mettmann Sexuelle Nötigung: 21-Jähriger muss drei Jahre in Haft

Mettmann/Wuppertal. · Ein 21-Jähriger aus Mettmann muss für drei Jahre in Haft. Das Landgericht Wuppertal hält es für erwiesen, dass er eine sexuell belästigt hat.

Das Wuppertaler Landgericht verurteilte einen 21-Jährigen zu drei Jahren Haft.

Foto: dpa/Volker Hartmann

Vor fünf Jahren war der mittlerweile 21-Jährige Afghane als unbegleiteter Flüchtling nach Wülfrath gekommen. Anfangs kam er in einer Wohngruppe der Diakonie Aprath unter und ging zur Schule, danach lebte er mit seinem jüngeren Bruder in einer Wohnung in Mettmann. Mit der Volljährigkeit soll er sich den staatlichen Hilfeplänen entzogen haben – angeblich, damit sich niemand mehr in sein Leben einmischen könne. Nun musste sich der junge Mann vor dem Wuppertaler Landgericht verantworten, angeklagt wurde er dort wegen versuchter Vergewaltigung und sexueller Nötigung in zwei Fällen.

Die Anklage warf ihm vor, im August 2020 eine junge Frau auf dem Heimweg von einem Kneipenabend in Wuppertal sexuell genötigt zu haben. Der Angeklagte soll der Frau gefolgt sein und sie in ein Gebüsch geworfen haben. Dort soll er sich auf sie gesetzt und sie mit der Hand gewürgt haben. Dabei soll er die Frau überall begrapscht und ihr gesagt haben, dass er verschwinden würde, wenn er das bekomme, was er wolle. Was das genau gewesen sein soll? Das Gericht musste den Tatvorwurf nun genau prüfen – mit quälenden Fragen für das Opfer. Für die Frau war klar, dass es sich um eine versuchte Vergewaltigung gehandelt habe. Das es dazu nicht kam, ist vermutlich dem couragierten Eingreifen von Passanten zu verdanken, die die Hilferufe der Frau gehört hatten. Das Gericht verhängte drei Jahre Haft wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung.

Verhandlung auch
in einem anderen Fall

Verhandelt wurde gegen den Angeklagten jedoch noch in einem weiteren Fall: In der Nacht zum 1. März 2019 soll er einen in einer Jugendhilfeeinrichtung lebenden 16-Jährigen dazu gedrängt haben, Pornofilme auf dessen Handy zu schauen. Irgendwann soll er seine Hand zwischen die Beine des Jungen geschoben und ihn an den Genitalien berührt haben. Zweimal will das Opfer die Übergriffe abgewehrt und gesagt haben, wenn der Angeklagte das nochmal mache, würde er ihn aus dem Zimmer werfen. Der soll den Jugendlichen daraufhin gepackt und aufs Bett gedrückt haben, um ihn zum Analverkehr zu zwingen. Als ihm das misslungen sei, soll er sich laut Anklage an den Beinen des Opfers gerieben haben, bis es zum Samenerguss gekommen sei. Der Angeklagte hatte hingegen behauptet, das sexuelle Miteinander sei einvernehmlich gewesen.

Für das Gericht ist eine solche Vier-Augen-Situation die klassische Ausgangslage bei Sexualstraftaten – und ein juristisches Dilemma. „Man könnte Zweifel daran haben, dass etwas gegen den Willen des Opfers stattgefunden hat“, fasste der Vorsitzende Richter die unklare Beweislage zusammen.

Der Jugendliche habe den Angeklagten schließlich in sein Zimmer gelassen und es sei denkbar, dass er die Geschehnisse später anders erinnert habe. Die Staatsanwältin hielt es sogar für möglich, dass das bislang heterosexuell orientierte, vermeintliche Opfer etwas habe ausprobieren wollen. All das kann so gewesen sein – oder auch nicht. Im Zweifel entscheiden Gerichte für den Angeklagten: So auch hier, das Verfahren wurde eingestellt.