Vollschleier-Verbot in Frankreich in Kraft
Paris (dpa) - Muslimische Frauen dürfen in Frankreich ab sofort keine Vollschleier mehr tragen. Als erster westlicher Staat ließ das Land am Montag eine entsprechende Regelung in Kraft treten.
Wer sich dennoch in der Öffentlichkeit mit Kleidungsstücken wie Burka oder Nikab zeigt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 150 Euro rechnen. Männer, die Frauen zum Tragen eines Schleiers zwingen, sollen sogar mit bis zu einem Jahr Haft und einer Geldstrafe in Höhe von 30 000 Euro büßen. In Paris kam es am Montag zu Protesten. Drei Frauen wurden vorübergehend festgenommen.
Mit den Vollschleier-Verbot will die französische Regierung fundamentalistische Symbole aus dem öffentlichen Leben verbannen. Nach Ansicht von Präsident Nicolas Sarkozy und der meisten Franzosen sind Vollschleier Symbole der Unterdrückung und verstoßen gegen Grundsätze wie die Gleichberechtigung von Frau und Mann.
Vor der Pariser Kathedrale Notre-Dame versammelten sich am Vormittag Gegner des sogenannten Burka-Verbots zu einer Demonstration. Weil die Kundgebung nicht angemeldet war, nahm die Polizei drei Frauen vorübergehend fest. Sie mussten allerdings kein Bußgeld wegen ihrer Kleidung zahlen, betonten die Behörden.
Kritiker sehen in dem Verbot einen Eingriff in die persönlichen Freiheitsrechte. Ein Polizeigewerkschafter bezeichnete das Gesetz zudem als „extrem schwierig anzuwenden“. Man werde sich zunächst darauf konzentrieren, zu erklären und zu überzeugen, sagte Manuel Roux am Montag dem Radiosender France Inter. Übereifer sei bei dem Thema nicht angebracht.
Um nicht den Ärger der muslimischen Welt zu wecken, dürfen Polizisten Frauen nicht auf der Straße zwingen, ihren Schleier abzunehmen. Die Betroffenen können aber mit zur Wache genommen werden, damit ihre Identität eindeutig festgestellt werden kann.
Das Verbot gilt im kompletten öffentlichen Raum, wobei Autos allerdings als Privatraum angesehen werden. Dagegen dürfen Verschleierte weder in Busse noch in Bahnen steigen. Auch in Schulen, Bibliotheken, Krankenhäusern und Behörden heißt es: Zutritt für Verschleierte verboten.