Zwei Todesurteile nach Metro-Attentat in Minsk
Minsk (dpa) - Ungeachtet von Protesten hat das autoritäre Weißrussland zwei Männer wegen des Bombenanschlags in der Metro von Minsk im vergangenen April zum Tode verurteilt.
Dmitri Konowalow und Wladislaw Kowaljow seien Terroristen, die es bei dem Blutbad mit 15 Toten und mehr als 300 Verletzten auf viele Opfer abgesehen hätten, sagte Richter Alexander Fedorzow am Mittwoch. Das Oberste Gericht sah die Schuld der beiden 25-Jährigen als erwiesen an. Die Verteidigung und Menschenrechtler hatten Freispruch aus Mangel an Beweisen gefordert. Die Ex-Sowjetrepublik Weißrussland ist das letzte Land in Europa, das Todesurteile vollstreckt - meist per Genickschuss.
Die Bundesregierung kritisierte das Urteil und forderte den oft als „letzten Diktator Europas“ bezeichneten weißrussischen Staatschef Alexander Lukaschenko auf, die Todesstrafe abzuschaffen. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International sprach von einem unfairen Prozess und einer „barbarischen Strafe“. Amnesty schätzt, dass seit der Unabhängigkeit des Landes vor 20 Jahren dort 400 Menschen hingerichtet wurden. Ein Europarat-Sprecher sagte, die Hinterbliebenen der Anschlagsopfer wollten „Gerechtigkeit, nicht Rache“.
Nach der mehr als vierstündigen Urteilsverkündung riefen viele der rund 500 Zuschauer laut „Schande“, wie ein Reporter der Nachrichtenagentur dpa aus dem Gerichtssaal berichtete. Konowalow und Kowaljow hörten dem Richterspruch schweigend und mit ruhigem Gesichtsausdruck zu.
Richter Fedorzow folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Konowalow und Kowaljow hätten es auf eine politische Destabilisierung der Lage in Belarus abgesehen gehabt. Fedorzow sprach die Angeklagten auch wegen früherer Anschläge in Witebsk und Minsk schuldig.
Menschenrechtler und die Mutter eines Angeklagten hatten Präsident Lukaschenko um Gnade gebeten, um noch weitere Ermittlungen zu ermöglichen und Beweise zu sammeln. Es handele sich um einen Schauprozess, bei dem durch Folter und Druck Geständnisse erzwungen worden seien, behauptete Ljubow Kowaljowa, die Mutter eines der beiden Verurteilten.
Tausende Menschen hatten Petitionen gegen die Todesstrafe unterschrieben. „Dieses Urteil wird in der weißrussischen Gesellschaft eine Diskussion über die Todesstrafe anstoßen, wie es sie bisher nicht gab“, sagte Walentin Stefanowitsch von dem inzwischen geschlossenen Menschenrechtszentrum Wesna in Minsk.
In Weißrussland hält sich bei vielen die Meinung, dass der Geheimdienst KGB oder andere Kräfte im Machtapparat in das Blutbad verstrickt sein könnten. In Internetblogs hatten Bürger gemeint, dass die Führung nach dem Vorbild des Sowjetdiktators Josef Stalin mit blutigem Staatsterror von der schweren Krise im Land ablenken wolle.
Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, verurteilte die Verhängung der Todesstrafe. „Ich fordere die Umwandlung in eine Haftstrafe“, sagte er laut einer in Berlin veröffentlichten Mitteilung. „Hinrichtungen sind niemals zu rechtfertigen. Die Todesstrafe ist weder geeignetes Mittel der Strafe noch zur Verbrechensbekämpfung. Justiz-Irrtümer können niemals ausgeschlossen werden.“ Von einem „fassungslosen Urteil“ sprach die Grünen-Abgeordnete und Osteuropa-Expertin Marieluise Beck.
Die EU fordert seit Jahren ohne Erfolg von Lukaschenko eine Abschaffung der Todesstrafe. Allerdings gehen Beobachter davon aus, dass der autoritäre Staatschef auf diese Weise Stärke zeigen will. Bürgerrechtler sehen die Höchststrafe als Teil schwerster Menschenrechtsverstöße in Weißrussland. Zuletzt hatten Medien im Juli 2011 von Hinrichtungen berichtet.