Berlin beschneidet Macht der Kleingewerkschaften

Arbeitgeber und IG Metall begrüßen den Vorstoß. Beamtenbund will vor dem Verfassungsgericht klagen.

Lufthansa-Passagiere können kurz vor dem Nikolaus-Wochenende aufatmen. Die Piloten kehren ins Cockpit zurück. Foto: Fredrik von Erichsen

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Berlin. Wirtschaft und Verbraucher in Deutschland sollen künftig besser vor Arbeitskämpfen wie derzeit bei der Bahn geschützt werden. Das Bundeskabinett gab am Donnerstag in Berlin grünes Licht für das umstrittene Gesetz zur Tarifeinheit von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD). Wenn es in einem Betrieb voneinander abweichende Tarifverträge für dieselbe Berufsgruppe gibt, soll nur noch der Vertrag der Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern anwendbar sein. Im Streitfall entscheiden die Arbeitsgerichte.

Arbeitgeber und IG Metall begrüßten das Gesetz. Der Beamtenbund, die Ärztegewerkschaft Marburger Bund und die Pilotengewerkschaft Cockpit kritisierten es scharf. Der Vorsitzende des Beamtenbunds Klaus Dauderstädt kündigt den Weg vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe an, sollte die „Zwangstarifeinheit“ wie geplant kommen. Ilja Schulz, Chef der Pilotenvereinigung, sagte: „Ich bin mir sicher, dass es nicht lange dauert, bis die Regierung mit dem Tarifeinheitsgesetz Schiffbruch erleiden wird.“

Die jüngsten Streiks der Lokführergewerkschaft GDL hätte es nach Expertenansicht bei einer Tarifeinheit wohl nicht gegeben. Das Gesetz wird nun im Bundestag beraten. Es soll bis Sommer 2015 in Kraft treten. Nahles wies die Vorwürfe zurück, sie schränke das Streikrecht ein. Die Interessenvertretung der Arbeitnehmer werde vielmehr gestärkt. „Tarifverträge sollen alle Arbeitnehmergruppen gleichermaßen schützen“, sagte sie. „Es darf nicht darum gehen, dass der Erfolg in Tarifverhandlungen sich allein danach bemisst, welche Stellung und Streikmacht jemand im Betrieb hat.“ Das entsolidarisiere die Arbeitnehmerseite.

Das Bundesarbeitsgericht hatte das bis dahin geltende Prinzip der Tarifeinheit 2010 gekippt. Die Koalition hatte nun monatelang über den Entwurf beraten, um ihn möglichst rechtssicher zu machen. Red