Berateraffäre Von der Leyen zu Handy-Löschung: Gar nichts ging verloren
Berlin · Die umstrittene Daten-Löschung auf ihrem Diensthandy beeinträchtigt aus Sicht der früheren Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen nicht die Arbeit des Untersuchungsausschusses zur sogenannten Berateraffäre.
Zum Vorwurf der Opposition im Bundestag, wichtige Informationen seien möglicherweise verloren, sagte die CDU-Politikerin und jetzige EU-Kommissionschefin dem „Spiegel“: „Meines Erachtens geht gar nichts verloren, denn SMS sind für die schnelle Kommunikation geeignet. Dokumente und Strategien aber werden in Bundesministerien woanders entwickelt und anders versandt.“
Der Ausschuss befasst sich mit Vorwürfen wie unkorrekter Auftragsvergabe und Vetternwirtschaft im Verteidigungsministerium. Unter von der Leyen hatte das Ministerium Aufträge an externe Beratungsfirmen vergeben. Im Zuge der Aufklärung sollte auch das Handy der früheren Ministerin und heutigen EU-Kommissionschefin ausgewertet werden. Nach Angaben des Ministeriums wurden die Daten dieses Mobiltelefons jedoch gelöscht, nachdem Anfang des Jahres Telefonnummern von Politikern in die Öffentlichkeit gelangt waren.
Von der Leyen wies auch Vorwürfe zurück, das Verteidigungsministerium unterstütze die Aufklärungsarbeit des Parlaments nur schleppend. „Der Untersuchungsausschuss hat dafür vom Ministerium Hunderttausende Seiten Aktenmaterial erhalten und in zehn Monaten Dutzende Zeugen gehört“, sagte von der Leyen. Es sei „selbstverständlich das Recht der Opposition, in alle Richtungen zu stochern und allerlei Mutmaßungen anzustellen“.
Zur offenen Frage, wer die Daten gelöscht habe, sagte von der Leyen: „Ich habe beide Handys, die ich als Verteidigungsministerin verwendet habe, im Ministerium abgegeben. Die Frage, was mit ihnen passiert ist, müssen Sie dort stellen.“ Von der Löschung habe sie keine Kenntnis gehabt. „Das weiß ich auch nur aus der Zeitung. Ich bin seit 17. Juli nicht mehr im Verteidigungsministerium gewesen.“
Ihre Nachfolgerin Annegret Kramp-Karrenbauer hat eine Untersuchung des Vorfalls angeordnet. Bis zum 3. Januar erwartet sie einen umfangreichen Bericht.