BGH-Grundsatzurteil zu Bewertungsportalen im Internet

Köln (ots). Eine Grundsatzentscheidung in Sachen Zulässigkeit von Bewertungsportalen will der Bundesgerichtshof noch in diesem Monat fällen. Anlass: Die Lehrerbewertung der Online-Schülerzeitungspickmich.de.

Sie hatte im vergangenen Jahr für Aufregung gesorgt.Damals scheiterten Lehrerverbände mehrfach mit ihren Klagen gegen dasSchülerportal bei Gericht.

Die für den 23. Juni anberaumte BGH-Entscheidung könnte aber auch aus aktuellem Anlass bedeutsam werden: Das Vorhaben der AOK, eine Plattform zur Bewertung vonÄrzten im Internet einzurichten, würde davon ebenfalls betroffen sein. Der geplante "Ärzte-TÜV" riefbereits heftigen Widerstand der Ärzteverbände hervor.

Die Entscheidung des BGH wird somit nicht alleine für die Schüler aufspickmich.de, sondern auch für die 24 Millionen Mitglieder der AOKsowie 185.000 niedergelassene Ärzte richtungweisend sein.